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    Warum eigentlich kann man nicht jeden Alkohol trinken?

    Chemie Baden-WürttembergBy Chemie Baden-Württemberg16. Oktober 2016Keine Kommentare1 Min Read
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    Während man Schnäpse und Liköre trinken kann, sind alkoholhaltige Reinigungsmittel, Kosmetika oder Lösungsmittel nicht zum Verzehr geeignet. Zusatzstoffe, sogenannte Vergällungsmittel, machen den Alkohol (das Ethanol) absichtlich ungenießbar.

     

     

     

    Das spart auch Kosten: „Für Spirituosen und trinkbare Mischungen mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol wird in Deutschland eine Branntweinsteuer erhoben“, erklärt Timo Friedrich, Geschäftsführer von Brüggemann Alcohol.

     

     

     

    Das Unternehmen stellt in Heilbronn vergällten Alkohol für die Industrie her. Als Vergällungsmittel dient zum Beispiel ein Salz des Ammoniaks (Denatoniumbenzoat) – das ist extrem bitter.

     

     

    Doch nicht jeder Zusatzstoff eignet sich für jede Anwendung. Für die Essig-Produktion wird dem Alkohol etwa Essigsäure zugesetzt. „In Kosmetikprodukten hingegen dürfen keine unangenehmen Gerüche auftreten“, beschreibt Friedrich die Herausforderung. Ein weiteres Beispiel: „Bei Ethanol, der im Labor verwendet wird, darf das Vergällungsmittel keinen Einfluss auf die chemische Reaktion haben.“

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