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    agvChemie Standpunkt: Steuerliche Arbeitsanreize – gut gemeint ist gut gemacht

    Chemie Baden-WürttembergBy Chemie Baden-Württemberg17. September 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Das Ziel der Koalition, Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit zu setzen, ist insbesondere vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels in Deutschland zu begrüßen. Die im Koalitionsvertrag geplanten steuerlichen Anreize sind aus Sicht des agvChemie jedoch kritisch zu betrachten.

    Steuerfreiheit von Mehrarbeitszuschlägen könnte bestehende Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung einschränken, denn Arbeitszeitkonten könnten hierdurch unter Druck geraten. Plusstundenabbau durch Freizeitausgleich könnte an Akzeptanz verlieren. Da die betriebliche Arbeitszeitflexibilität ein wichtiger Bestandteil der modernen Arbeitswelt ist, wären Fehlanreize hier äußerst kritisch. Arbeitszeitflexibilität kann ferner ein wichtiges Mittel für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sein, was wiederum Vollzeit- bzw. vollzeitnahe Beschäftigung fördert. Maßnahmen, die eine flexible Arbeitszeitgestaltung beschränken könnten, sollten daher vermieden werden. Die vorgesehene pauschale Anknüpfung an die Überschreitung von 40 bzw. 34 Stunden pro Woche birgt ferner mit Blick auf die europarechtliche Rechtsprechung zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten rechtliche Risiken.

    Die Steuerfreiheit von Teilzeitaufstockungsprämien setzt nicht an den Ursachen der hohen Teilzeitquote in Deutschland an. Der monetäre Aspekt ist – insbesondere bei einmaligen Prämien – für eine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens oft nicht entscheidend. Anreize müssen daher auf andere Weise geschaffen werden. Aus Sicht des agvChemie muss man richtigerweise an den Ursachen ansetzen und hier über gezieltere steuerliche Erleichterungen diskutieren (z. B. im Rahmen von Sorgearbeit, d. h. bei Themen wie Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger). Denkbar wären z. B. Steuererleichterungen bei arbeitgeberfinanzierten Unterstützungsangeboten etwaiger Betreuung.

    Bei der geplanten Aktivrente bestehen Zweifel, ob hierdurch das verfolgte Ziel - Erhöhung des Arbeitszeitvolumens - erreicht werden kann und falls ja, ob der entstehende Vorteil die Kosten eintretender Mitnahmeeffekte überwiegen würde (vgl. hierzu: Pressemitteilung des DIW Berlin vom 18. Juni 2025). Im Jahr 2023 arbeiteten bereits rund 1,18 Mio. Rentner (BT-Drs. 21/747, S.87) auch ohne Aktivrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter. Bei diesen Rentnern würde die Aktivrente vielfach Mitnahmeeffekte auslösen. Des Weiteren wäre es widersprüchlich, wenn auch Bezieher einer abschlagsfreien Frührente mit der Aktivrente gefördert werden würden; sie würden gleichzeitig für vorzeitigen Renteneintritt und für längeres Arbeiten belohnt. Dieser Widerspruch sollte vermieden werden.

    Hintergrund

    Die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens von Teilzeit auf Vollzeit und vollzeitnahe Beschäftigung ist in Zeiten des Fachkräftemangels ein brennendes Thema.  Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 9. April 2025 sieht vor, die Ausweitung der Arbeitszeit durch steuerliche Anreize zu fördern. Diese steuerlichen Anreize sollen realisiert werden durch Steuerfreiheit von Mehrarbeitszuschlägen und Teilzeitaufstockungsprämien. Darüber hinaus soll Arbeiten im Alter mit einer Aktivrente "attraktiver" gemacht werden. Demnach soll, wer das gesetzliche "Rentenalter" erreicht und freiwillig weiterarbeitet, sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen (Koalitionsvertrag vom 9. April 2025, Rn. 569 f., 613 f.).

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