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    Startseite » Neue Gefahrstoffverordnung veröffentlicht – Ab 01.12.2010 gilt das neue Gefahrstoffrecht
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    Neue Gefahrstoffverordnung veröffentlicht – Ab 01.12.2010 gilt das neue Gefahrstoffrecht

    RedaktionBy Redaktion30. November 2010Keine Kommentare2 Mins Read
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    Bereits im Referentenentwurf (September 2009) konnte man sehen, dass die Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung, die laut BMAS auf Grund der EG-GHS- sowie der REACH-Verordnung notwendig wurde, genau diese neuen Regelungen nur sehr bruchstückhaft berücksichtigt hat. Stattdessen wurde die Gefahrstoffverordnung insbesondere strukturell überarbeitet und es wurden einige Doppelregelungen beseitigt.

    Letztendlich blieben in der jetzt veröffentlichten Neufassung der GefStoffV lediglich drei Bezugnahmen auf die EG-GHS-Verordnung übrig:
    1. Bezugnahme zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
    2. Bezugnahme auf die Übergangsfristen der Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie
    3. EG-GHS-Verordnung als Quelle für Grenzwerte von CMR-Stoffen

    Die wohl einschneidenste Veränderung in der Neufassung ist, dass in Folge der neuen Einteilung der Gefahrstoffe in GHS, die Schutzstufen aus der GefStoffV gestrichen wurden. Die in der Praxis zu starke Berücksichtigung der stofflichen Eigenschaften bei der Zuordnung der Schutzstufe sollte korrigiert werden. Denn eine Schutzstufe konnte nur in einer Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden, was allerdings nur in wenigen Fällen so umgesetzt wurde.

    Im Jahre 2015 ist eine weitere Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung geplant. Hier sollen die neuen Anforderungen der EG-GHS-Verordnung komplett eingearbeitet werden, wenn alle Übergangsfristen abgelaufen sind.

    Neu werden z.B. die neuen Einstufungskriterien, Kennzeichnungsanforderungen und die Einteilung der Gefahrstoffe in 28 Gefahrenklassen anstelle von 15 Gefährlichkeitsmerkmalen sein.

    Bis dahin stehen die Anwender natürlich vor einigen Schwierigkeiten, z.B. wird es in vielen Betrieben keine einheitliche Kennzeichnung und Einstufung geben, da Produkte in mehrfacher „Ausführung“ im Betrieb vorhanden sein werden: Einmal mit Einstufung und Kennzeichnung nach GHS und einmal nach GefStoffV. Daher müssen beide Regelwerke im Betrieb bekannt sein.

    Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung in ihrer jetzt veröffentlichten Fassung wird also einige Fragen zur Umsetzung aufwerfen. Deswegen hat der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI) in Zusammenarbeit mit der Forum Verlag Herkert GmbH einen Leitfaden herausgegeben, der auf Grundlage der neuen Gefahrstoffverordnung eine praxisnahe Umsetzungshilfe für Betriebe bietet.

    Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte sowie alle Personen, die im Betrieb für Gefahrstoffe verantwortlich sind, können damit ihr Gefahrstoffmanagement auf den aktuellsten Rechtsstand bringen. Zahlreiche Praxishilfen erleichtern die Umsetzung der neuen Anforderungen.

    gefahrstoffverordnung-2010 neufassung-gefahrstoffverordnung
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