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    Startseite » EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung
    Allgemein

    EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung

    vciBy vci30. März 2011Keine Kommentare10 Mins Read
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    ——————————————————————————–
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    ——————————————————————————–

    K+S Aktiengesellschaft
    mit dem Sitz in Kassel
    ISIN: DE0007162000
    WKN: 716 200

    Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

    am Mittwoch, 11. Mai 2011, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel –
    Stadthalle, Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.

    Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S
    Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des
    Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des
    Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie des
    erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
    4, 315 Abs. 4 HGB

    Auf der Internetseite der Gesellschaft www.k-plus-s.com/hv befinden
    sich Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss
    gefasst werden soll.

    2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

    „Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR
    225.691.919,30 wird wie folgt verwendet:

    Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 auf
    191.400.000 dividendenberechtigte Stückaktien EUR 191.400.000,00
    Gewinnvortrag EUR 34.291.919,30
    Bilanzgewinn EUR 225.691.919,30″

    Zu diesem Beschlussvorschlag wird auf folgendes hingewiesen:

    Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 250.000 eigene
    Aktien, aus denen ihr nach § 71b AktG keine Rechte zustehen. Die
    Aktien wurden erworben, um sie im Rahmen des
    Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeiter zu veräußern.

    Vorstand und Aufsichtsrat gehen mit obigem Beschlussvorschlag von der
    vollständigen Veräußerung der gegenwärtig noch gehaltenen 250.000
    eigenen Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung aus. Für den Fall,
    dass die eigenen Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung nicht
    vollständig veräußert sein sollten, würde der Hauptversammlung ein
    entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

    4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

    5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

    Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
    vor, die Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

    6. Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf
    Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

    a) Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderungen gemäß nachfolgenden
    Buchst. b) bis d) bestehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien
    der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung
    in Namensaktien umgewandelt.

    b) In § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung werden die Worte „auf den Inhaber
    lautende“ gestrichen.

    c) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

    „Die Aktien lauten auf Namen. Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung
    der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien
    auf den Inhaber oder auf Namen lauten sollen, so lauten sie auf
    Namen.“

    d) § 15 der Satzung wird unter Beibehaltung der Überschrift wie folgt
    neu gefasst:

    „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die

    a) rechtzeitig angemeldet und

    b) für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.“

    7. Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der
    Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

    a) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im
    Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.

    b) Die Satzung wird wie folgt geändert:

    aa) Die Überschrift von § 3 wird wie folgt neugefasst:

    „Bekanntmachungen und Informationsübermittlung“

    bb) § 3 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

    „Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im
    Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.“

    Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
    Ausübung des Stimmrechts

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft
    berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung
    nachweisen.

    Der Nachweis ist durch einen in Textform erstellten besonderen
    Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
    („Nachweis“) zu führen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.
    Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“ oder „Record
    Date“), das ist der 20. April 2011, 0.00 Uhr, zu beziehen.

    Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der
    nachfolgenden Adresse spätestens am 4. Mai 2011, 24.00 Uhr, in
    Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen:

    K+S Aktiengesellschaft
    c/o Commerzbank AG
    WASHV dwpbank
    Wildunger Straße 14
    60487 Frankfurt am Main
    Telefax: +49 (0) 69 / 5099-1110
    E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

    Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei
    Fragen bitte an die Bank of New York Mellon, New York, Tel.:
    +1-888-269-2377, oder an ihre Bank bzw. ihren Broker.

    Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

    Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für
    den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
    Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
    Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
    als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
    Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record
    Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
    nach dem Record Date erworben haben, können somit aus eigenem Recht
    nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben.
    Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
    erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung
    und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
    dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
    Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
    relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

    Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch
    eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

    Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
    Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
    Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher
    bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten
    an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
    gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

    Wir weisen darauf hin, dass auch im Fall der Bevollmächtigung eine
    ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes durch
    das depotführende Institut erforderlich sind.

    Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich von
    weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
    zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
    der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
    grundsätzlich der Textform.

    Zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung an von der Gesellschaft
    benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten kann der
    entsprechende Abschnitt auf der Eintrittskarte verwendet werden, die
    den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung durch das
    depotführende Institut zugesandt wird.

    Die Gesellschaft bietet für die elektronische Übermittlung der
    Vollmacht, einer etwaigen Weisungserteilung und des Widerrufs der
    Vollmacht unter www.k-plus-s.com/hv ein internetbasiertes System an.
    Für die Nutzung dieses Systems ist die Eintrittskartennummer
    erforderlich. Die Eintrittskarte wird durch das depotführende
    Institut nach erfolgter Anmeldung übersandt. Weitere Einzelheiten
    können die Aktionäre den auf der Internetseite der Gesellschaft in
    der Rubrik Hauptversammlung hinterlegten näheren „Erläuterungen zur
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung“
    entnehmen.

    Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte
    Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur
    dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
    widerrufen werden können.

    Sollten Vorstand und Aufsichtsrat in Hinblick auf etwa von der
    Gesellschaft gehaltene eigene Aktien am Tag der Hauptversammlung
    einen hinsichtlich der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien sowie
    des Gewinnvortrags geänderten – ansonsten aber unveränderten –
    Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten (vgl. hierzu den Hinweis
    unter Tagesordnungspunkt 2), erstreckt sich eine den
    weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft hierzu
    erteilte Weisung auch auf den geänderten Beschlussvorschlag.

    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
    Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

    Übertragung der Hauptversammlung im Internet

    Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des
    Vorstandsvorsitzenden unter www.k-plus-s.com/hv im Internet
    übertragen.

    Rechte der Aktionäre

    Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
    Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
    können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
    Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
    Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft
    mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, 10.
    April 2011, 24.00 Uhr, eingehen.

    Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, einen Gegenantrag zu
    einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
    Punkt der Tagesordnung zu übersenden. Ein Gegenantrag ist nach
    näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter
    der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Dienstag, 26.
    April 2011, 24.00 Uhr, eingeht.

    Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
    Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von
    Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein
    Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2
    AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen,
    wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten
    Adresse spätestens am Dienstag, 26. April 2011, 24.00 Uhr eingeht.

    Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im
    Internet unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den
    gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
    Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
    zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden
    wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
    Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von
    Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

    K+S Aktiengesellschaft
    Investor Relations
    Bertha-von-Suttner-Straße 7
    34131 Kassel
    Telefax: +49 (0) 561 / 9301 – 2425
    E-Mail: investor-relations@k-plus-s.com

    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
    Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
    zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
    erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
    rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
    verbundenen Unternehmen.

    Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
    Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
    möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse
    zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die
    Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

    Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
    nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
    Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.

    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung
    eingeteilt in 191.400.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

    Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 250.000 eigene
    Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die Aktien wurden
    erworben, um sie im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms an
    Mitarbeiter zu veräußern.

    Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

    Folgende Informationen sind zeitgleich mit der Einberufung auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich:

    – Der Inhalt der Einberufung,

    – eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein
    Beschluss gefasst werden soll,

    – die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,
    insbesondere

    – der Jahresabschluss der K+S Aktiengesellschaft
    – der Konzernabschluss
    – der Lagebericht
    – der Konzernlagebericht,
    – der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,
    – der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
    4, 315 Abs. 4 HGB
    – der Bericht des Aufsichtsrats,

    – die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
    Einberufung,

    – ein Formular zur elektronischen Vollmachts-/Weisungserteilung,

    – nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre,

    – weitere Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
    Stimmrechtsvertretung.

    Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 (0) 561 / 9301-1100.

    Kassel, 30. März 2011

    Der Vorstand
    K+S Aktiengesellschaft
    mit Sitz in Kassel

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    ots Originaltext: K+S Aktiengesellschaft
    Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

    Rückfragehinweis:

    Christian Herrmann
    Telefon: +49 (0) 561 9301 1460
    E-Mail: christian.herrmann@k-plus-s.com

    Branche: Chemie
    ISIN: DE0007162000
    WKN: 716200
    Index: DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX,
    Prime All Share
    Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
    Berlin / Regulierter Markt
    Hamburg / Regulierter Markt
    Stuttgart / Regulierter Markt
    Düsseldorf / Regulierter Markt
    Hannover / Regulierter Markt
    München / Regulierter Markt

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