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    Startseite » TÜV Rheinland: Neue Warnzeichen für gefährliche Chemie im Haushalt / Tag der Umwelt 5. Juni: EU lässt Gefahrstoffe neu ordnen, Gefahrstoffzeichen auf Verpackungen ändern sich (BILD)
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    TÜV Rheinland: Neue Warnzeichen für gefährliche Chemie im Haushalt / Tag der Umwelt 5. Juni: EU lässt Gefahrstoffe neu ordnen, Gefahrstoffzeichen auf Verpackungen ändern sich (BILD)

    vciBy vci3. Juni 2013Keine Kommentare2 Mins Read
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    Endverbraucher werden künftig neue Gefahrstoffzeichen – Symbole
    auf weißem Hintergrund mit rotem Rahmen – auf ihren Produkten finden.
    Diese werden die bekannten orangefarbenen Quadrate ersetzen.
    Hintergrund für die Veränderung ist die EU-Verordnung zur Einstufung,
    Kennzeichnung und Verpackung von reinen Chemikalien, die mit
    unterschiedlichen Übergangsfristen für alle Substanzen bis Mitte 2015
    umgesetzt werden muss.

    Zum Tag der Umwelt am 5. Juni rät Peter Bruckhaus,
    Gefahrstoff-Experte von TÜV Rheinland: „Jeder sollte sich mit der
    neuen Kennzeichnung der Gefahrstoffe vertraut machen, um einen
    unsachgemäßen Umgang mit gesundheitsschädlichen und gegebenenfalls
    auch mit giftigen Substanzen auszuschließen.“ Denn völlig neue
    Kennzeichen ersetzen beispielsweise die Warnzeichen mit dem
    Andreaskreuz (Xn und Xi), die auf reizende und gesundheitsschädliche
    Gefahrstoffe hinweisen. Ein einziges Symbol (Oberkörper hinter einem
    Stern) wird sie zukünftig ersetzen. Es bedeutet: sehr schwere
    Gesundheitsschäden mit verzögert einsetzendem Verlauf. Bezeichnungen
    wie „giftig“, „reizend“ oder „hochentzündlich“ weichen den
    Signalworten „Gefahr“ oder „Achtung“.

    Die Liste der Gefahrstoffe ist lang: Allein das TÜV Rheinland
    Online-Gefahrstoffmanagement-System TOGs beinhaltet rund 20.000
    Substanzen, darunter 2.300 Reinigungsmittel, knapp 900 Klebstoffe und
    760 Lösemittel. Viele Menschen haben mit diesen Produkten am
    Arbeitsplatz zu tun. Sie werden dort von ihrem Arbeitgeber über die
    Gefahren aufgeklärt und erfahren, welche Schutzmaßnahmen erforderlich
    sind. „Im täglichen Leben begegnen uns Gefahrstoffe, ohne dass wir
    uns Gedanken über deren Schädlichkeit machen“, so der Experte. Der
    Felgenreiniger für das Auto ist ein Beispiel: „Bei der Verwendung im
    gewerblichen Bereich ist das Tragen von Schutzbrille und
    Schutzhandschuhen vorgeschrieben. Wer aber trägt zu Hause beim
    Reinigen der Autofelgen entsprechende Schutzkleidung? Dabei wäre das
    geraten“, sagt Bruckhaus.

    Weitere Informationen über das TÜV Rheinland
    Online-Gefahrstoffmanagement-System für Unternehmen:
    www.tuv.com/togs; Beratung und Information für Verbraucher bei
    Vergiftungen: www.gizbonn.de.

    Pressekontakt:
    Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
    Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
    Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
    presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
    www.twitter.com/tuvcom_presse

    chemie verbraucher
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