Mit Blick auf die seit Jahren bekannte Datenlage und die steigende Tendenz, den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen zum Anlass zu nehmen, im aktiven Arbeitsleben frühzeitig eine Rente in Anspruch zu nehmen, erscheinen folgende Maßnahmen geboten:
• Anhebung der Regelaltersgrenzen
• Abschaffung der Frühverrentungsanreize
• Anpassung der Rentenformel (faire Verteilung zwischen Beitragszahlern und Rentnern).
Neben den Lebensumständen haben sich auch die Arbeitsbedingungen in den Betrieben geändert. Die steigende Lebenserwartung geht mit einer gestiegenen Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmenden einher. Diese positive Entwicklung ist auch auf die betriebliche Gesundheitsförderung zurück zu führen (alters- und alternsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze). Die Zahl der Arbeitnehmenden, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, steigt. Bedarf und Befähigung zur Anpassung des Regelrentenalters liegen vor und die Politik ist parteiübergreifend gefordert, die Anhebung umzusetzen.
In Anbetracht der zuvor genannten Entwicklung ist es an der Zeit, alle Frühverrentungsanreize im Interesse der Finanzierbarkeit der Rentenversicherung abzuschaffen. Zumal viele Untersuchungen belegen, dass ein Großteil der Rentenbeziehenden diese nicht etwa in Anspruch nimmt, weil sie sich nicht mehr dazu in der Lage sehen am Arbeitsleben teilzunehmen. Die Erwerbsminderungsrente und die vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente stellen Alternativen dar, um denjenigen, die nicht mehr am aktiven Arbeitsleben teilnehmen können oder wollen, die notwendige Absicherung zu gewähren. „Mitnahme-“ und Optimierungsoptionen sollten im Interesse der nachfolgenden Generationen und der Attraktivität des Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandorts zeitnah beendet werden.
Dass die aus der Alterung entstehenden Lasten fair zwischen den Beitragszahlern und den Rentnern verteilt werden müssen, hat die Politik bereits vor Jahren erkannt. Die rot-grüne Regierungskoalition hat dies 2005 zum Anlass genommen, den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel zu etablieren. Er soll bewirken, dass es bei einer Zunahme an Beitragszahlern im Verhältnis zur Zahl der Rentenbezieher zu höheren und umgekehrt bei einer überproportionalen Zunahme der Rentner zu geringeren Rentenanpassungen kommt. Dessen Aussetzung, die die schwarz-rote Koalition bis 2031 de facto beabsichtigt, ist das falsche Zeichen. Zudem muss durch Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors eine gerechte Verteilung der Lasten erfolgen.
Hintergrund
Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist aus unterschiedlichen Gründen dringend erforderlich. Aus Sicht der Chemiearbeitgeber in Baden-Württemberg ist ein wesentlicher Aspekt, die Attraktivität des Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandorts zu gewährleisten. Dies steht, soweit die Reform die richtigen Ansätze zur Lastenverteilung verfolgt, im Einklang mit den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden. Denn sie tragen einen nicht unerheblichen Teil der Abgabenlast mit..