Autor: Chemie Baden-Württemberg

Arbeitgeber müssen durch echten Bürokratieabbau spürbar entlastet werden. Einer Umfrage des IfM Bonn1 aus 2023 zufolge planen 58 % der befragten Unternehmen zukünftig auf Investitionen in Deutschland zu verzichten. 18 % von ihnen erwägen aufgrund der Bürokratie verstärkt ins Ausland zu investieren. Ähnliche Tendenzen sind auch bei den Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Branche in Baden-Württemberg zu erkennen.

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Aus Sicht der Chemiearbeitgeber gibt es keinen Änderungsbedarf an der bestehenden EU-Richtlinie für Europäische Betriebsräte (EBR). Auf Grundlage der aktuellen Regelungen gibt es bereits eine Vielzahl gut funktionierender EBR-Gremien, mit denen sich eine konstruktive Zusammenarbeit etabliert hat. Der Entwurf des Europäischen Parlaments sieht unter anderem eine Ausdehnung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung vor. Zukünftig soll demnach eine Beteiligungspflicht für Arbeitgeber schon bestehen, wenn eine bloß mittelbare Betroffenheit mehrerer Betriebe in mindestens zwei Mitgliedsstaaten vorliegt. Wie weit der Begriff der „mittelbaren Betroffenheit“ zu verstehen ist, müsste wohl erst durch die Rechtsprechung konkretisiert werden. Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ist weder interessengerecht noch praktikabel.

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