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    Startseite » EANS-Hauptversammlung: november Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung
    Biotechnologie

    EANS-Hauptversammlung: november Aktiengesellschaft / Einberufung der
    Hauptversammlung

    vciBy vci7. April 2011Keine Kommentare12 Mins Read
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    ——————————————————————————–
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    ——————————————————————————–

    november Aktiengesellschaft, Köln

    Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

    ISIN DE000A0Z24E9 (WKN A0Z24E)

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
    Dienstag, den 17. Mai 2011, um 10.00 Uhr, Im Mediapark 6, 1. Etage,
    50670 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

    TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts,
    des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des
    erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs.
    4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
    Geschäftsjahr 2010

    Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, weil
    der Aufsichtsrat der november Aktiengesellschaft den vom Vorstand
    vorgelegten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt hat und
    Vorstand und Aufsichtsrat keinen Beschluss gefasst haben, die
    Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu
    überlassen. Gemäß § § 172, 173 AktG ist der Jahresabschluss damit
    festgestellt. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der
    Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den
    Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und – bei börsennotierten
    Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
    289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
    Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zugänglich zu machen.

    Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung
    näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung an in den
    Geschäftsräumen der november Aktiengesellschaft, Hansaring 97, 50670
    Köln, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die
    Internetseite der Gesellschaft unter www.hv.november.de zugänglich
    und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine
    Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und
    kostenlos erteilt und zugesandt.

    2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2010

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
    Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

    4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2011

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die UHY Deutschland AG
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Köln, zum
    Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
    2011 zu wählen.

    5. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in
    vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch
    Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

    (1) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.142.462.-,
    eingeteilt in 5.142.462 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um
    EUR 2,- auf EUR 5.142.460,-, eingeteilt in 5.142.460 auf den Inhaber
    lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt zum
    Zwecke der Abrundung des Grundkapitals zur Vorbereitung auf eine
    Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form im Verhältnis 5:1 durch
    Einziehung von zwei Aktien, die der Gesellschaft von dem Aktionär Dr.
    Zurek unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

    (2) Das gemäß Absatz (1) herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft
    in Höhe von EUR 5.142.460,-, eingeteilt in 5.142.460 auf den Inhaber
    lautende Stückaktien, wird um EUR 4.113.968,- auf EUR 1.028.492,-,
    eingeteilt in 1.028.492 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zum
    Zweck der Deckung von Verlusten herabgesetzt. Die Herabsetzung
    erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte
    Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff AktG) im Verhältnis 5:1. Sie wird in
    der Weise durchgeführt, dass jeweils fünf auf den Inhaber lautende
    Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie
    zusammengelegt werden.

    (3) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
    die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung zu regeln.

    (4) In Anpassung an die vorstehenden Beschlüsse erhält § 4 Abs. 1 der
    Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) mit Wirksamwerden der
    Kapitalherabsetzung folgende Fassung:

    „(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt

    EUR 1.028.492.- (in Worten: Euro eine Million
    achtundzwanzigtausendvierhundertzweiundneunzig)

    und ist eingeteilt in 1.028.492 nennwertlose auf den Inhaber lautende
    Stückaktien.“

    TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
    Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

    Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der
    Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen
    Aktionäre berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten
    Frist vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Ablauf des
    10. Mai 2011 anmelden. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur
    Teilnahme an der Hauptversammlung bis zum Ablauf der gesetzlich
    bestimmten Frist, d.h. bis zum Ablauf des 10. Mai 2011 nachzuweisen.
    Der Nachweis hat durch einen in Textform erstellten besonderen
    Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in
    deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis des
    Anteilsbesitzes muss sich auf den gesetzlich hierfür vorgesehenen
    Zeitpunkt, d. h. auf den Beginn des 26. April 2011, 0:00 Uhr,
    („Nachweisstichtag“), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
    Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 10. Mai
    2011 bei folgender Anmeldestelle zugehen:

    november Aktiengesellschaft
    c/o FAE Management GmbH
    Oskar-Then-Straße 7
    D-63773 Goldbach
    Telefax: (06021) 589 735
    E-Mail:hvstelle@fae-gmbh.de

    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
    Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
    wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
    Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
    sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
    Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
    Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
    (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
    dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
    Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
    Nachweisstichtag maßgeblich Entsprechendes gilt für Erwerbe und
    Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

    2. Stimmrechtsvertretung

    Bevollmächtigung eines Dritten

    Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
    einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
    Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben
    lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und
    fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
    nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der
    Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134
    Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen
    zurückweisen.

    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber
    der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

    Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
    eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit
    der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf
    hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder
    Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
    weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
    muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
    Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

    Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
    kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
    Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
    Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
    www.hv.november.de zum Herunterladen zur Verfügung.

    Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung
    durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner
    kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die
    nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
    werden:

    november Aktiengesellschaft
    Stichwort „Vollmacht“
    Hansaring 97
    D-50670 Köln
    Telefax: 0221 – 820 05 20 – 15
    E-Mail: hv2011@november.de

    Bevollmächtigung des Stimmvertreters der Gesellschaft

    Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten
    weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im
    Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sind eine
    fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
    erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
    weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der
    Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur
    Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
    Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
    entgegen.

    Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, befindet
    sich ebenso auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
    Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
    Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
    www.hv.november.de zum Herunterladen zur Verfügung.

    Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
    Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft müssen
    spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2011 bei der vorstehenden
    Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

    Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
    der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
    bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der
    Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der
    weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

    Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
    möchten, können ihre Stimmen schriftlich durch Briefwahl abgeben.
    Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur
    Verfügung. Das Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit
    der Eintrittskarte, welche nach der eben beschriebenen form- und
    fristgerechten Zusendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
    zugeschickt wird. Dieses steht auch unter www.hv.november.de zum
    Herunterladen zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen
    müssen bis einschließlich 16. Mai 2011 bei der Gesellschaft unter der
    vorgenannten Adresse eingegangen sein.

    3. Rechten der Aktionäre

    a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

    Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des
    Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 257.123 Aktien, oder den
    anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht
    500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
    Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
    Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
    Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen dem Vorstand
    der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
    also spätestens bis zum 16. April 2011, 24:00 Uhr, an folgende
    Adresse zugehen.

    Vorstand der
    november Aktiengesellschaft
    Hansaring 97
    D-50670 Köln

    Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des §
    122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. Die
    betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. §
    142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
    Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Nach Ansicht
    der Gesellschaft ist hierbei auf den Tag der Hauptversammlung
    abzustellen, so dass die Aktionäre mindestens seit dem 17. Februar
    2011, 0.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen.
    Nach anderer Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei
    Monaten der Zugang des Ergänzungsverlangens maßgeblich.

    Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit
    nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht – unverzüglich nach
    Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
    gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
    davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
    gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
    Internetadresse www.hv.november.de bekannt gemacht und den Aktionären
    mitgeteilt.

    b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

    Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge
    zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten und den
    Wahlvorschlägen zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer
    Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge und Wahlvorschläge
    von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens
    14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 2. Mai
    2011, 24:00 Uhr, an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
    E-Mail-Adresse zu richten:

    november Aktiengesellschaft
    Hansaring 97
    D-50670 Köln
    Telefax: 0221 – 820 05 20 – 15
    E-Mail: hv2011@november.de

    Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
    zugänglich gemacht.

    Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu
    machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des
    Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der
    Verwaltung hierzu im Internet unter www.hv.november.de
    veröffentlichen.

    Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines
    Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
    Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht
    begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
    Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch
    dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,
    ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur
    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich
    gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der
    vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
    bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
    beigefügt sind.

    Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie
    während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

    c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

    In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
    vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
    rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
    verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
    Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
    Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
    Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches
    Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in
    der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache
    zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen
    darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

    Nach § 22 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der
    Versammlungsleiter ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre
    zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt,
    zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen
    zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf,
    für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu
    setzen.

    Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126
    Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der
    Aktionäre können im Internet unter www.hv.november.de eingesehen
    werden.

    4. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

    Die Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
    Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der
    Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die
    Internetseite www.hv.november.de abrufbar.

    5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
    der Hauptversammlung

    Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
    Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.142.462,- und ist eingeteilt in
    5.142.462 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
    von EUR 1,- je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
    Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme-
    und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
    Hauptversammlung somit 5.142.462.

    Köln, im April 2011

    Der Vorstand

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    ots Originaltext: november Aktiengesellschaft
    Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

    Rückfragehinweis:

    Sabine Milobara
    Tel.: +49 (0) 221 820 05 20 10
    E-mail: info@november.de

    Branche: Biotechnologie
    ISIN: DE000A0Z24E9
    WKN: A0Z24E
    Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
    Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
    Berlin / Freiverkehr
    Stuttgart / Freiverkehr
    Düsseldorf / Freiverkehr
    Hannover / Freiverkehr
    München / Freiverkehr

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    vci

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