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    Startseite » Fracking nichtüber Köpfe der Menschen hinweg durchsetzen – 66 Prozent der Bürger fordern ein Fracking-Verbot. Umweltverbände stellen Gesetzesvorschlag für Verbot vor
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    Fracking nichtüber Köpfe der Menschen hinweg durchsetzen – 66 Prozent der Bürger fordern ein Fracking-Verbot. Umweltverbände stellen Gesetzesvorschlag für Verbot vor

    vciBy vci7. Mai 2013Keine Kommentare2 Mins Read
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    Campact, der Bund für Umwelt und Naturschutz
    Deutschland (BUND), der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
    (BBU) und der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen „Gegen Gasbohren“
    haben heute die Bundesregierung aufgefordert, ihr geplantes
    Fracking-Gesetz zurückzuziehen und die umstrittene Gasfördermethode
    stattdessen zu verbieten. Die Verbände wissen bei dieser Forderung
    die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich.

    Nach einer von Campact beauftragten repräsentativen
    Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid vom 3./4.
    Mai unterstützen 66 Prozent der Befragten ein Verbot von Fracking in
    Deutschland. Nur 23 Prozent würden Fracking erlauben. Der Rest war
    unentschieden oder gab keine Meinung an. Über 150 000 Menschen haben
    zudem im Internet den Campact-Appell „Fracking stoppen!“
    unterzeichnet.

    „Die große Mehrheit der Bürger fordert ein Verbot von Fracking,
    damit unser Grundwasser nicht in Gefahr gerät, mit Chemikalien
    verseucht zu werden. Die Regierung darf diese Hochrisiko-Technologie
    nicht über die Köpfe der Menschen hinweg durchsetzen. Sie muss ihren
    Gesetzesentwurf zurückziehen, der Fracking den Weg ebnen würde“,
    forderte Christoph Bautz von Campact.

    Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU und
    Vertreter von „Gegen Gasbohren“ erklärt: „Nach wie vor plant die
    Bundesregierung, Fracking durchzusetzen. Außerhalb von
    Wasserschutzgebieten sind Fracking und die Verpressung der
    Prozessrückstände in den Untergrund unverändert möglich. Daran ändern
    auch die neuen Vorschläge für Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes
    und der UVP-Verordnung Bergbau nichts. Die von der Koalition
    hochgelobten Korrekturen am Fracking-Recht sind reine Kosmetik.“

    Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte
    davor, sich bei der Abschätzung der Umweltfolgen des Fracking auf
    Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verlassen. Claudia Baitinger,
    BUND-Expertin für Fracking: „Erfahrungsgemäß dient das Instrument der
    Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zerstörung natürlicher
    Lebensgrundlagen oft nur als Feigenblatt. Es bietet letztendlich
    keine Gewähr für die Vermeidung von Schäden an Mensch und Umwelt. Um
    die Grund- und Trinkwasserressourcen in Deutschland umfassend
    schützen zu können, muss die riskante Methode des Fracking generell
    verboten werden.“

    Um der Forderung nach einem Fracking-Verbot Nachdruck zu
    verleihen, hat der BUND einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des
    Bundesberggesetzes erarbeitet. Bereits jetzt untersagt dieses Gesetz
    Fördermethoden für Bodenschätze, wenn ihr „überwiegende öffentliche
    Interessen entgegenstehen“. Der BUND forderte, dass das Fracking
    wegen seiner umweltgefährdenden Risiken in diesem Gesetz explizit als
    verbotene Fördermethode genannt werden müsse.

    Den Entwurf des BUND für ein Fracking-Verbotsgesetz finden Sie im
    Internet unter: www.bund.net/frackinggesetz

    Pressekontakt:
    Ann-Kathrin Schneider, BUND-Klimaexpertin, Mobil: 0151-24087297
    E-Mail: annkathrin.schneider@bund.net; Christoph Bautz,
    Campact-Geschäftsführer, Tel. 0163-59575903 bzw. Rüdiger Rosenthal,
    BUND-Pressesprecher, 030-27586-425/489, E-Mail: presse@bund.net,
    www.bund.net

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