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    Reform der Betriebsrenten: Altersvorsorge für die Beschäftigten auch in der Chemie nicht verwässern / Forderung der Arbeitgeber

    Chemie Baden-WürttembergBy Chemie Baden-Württemberg6. April 2017Keine Kommentare2 Mins Read
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    Eine Stärkung der Betriebsrenten kann laut dem Bundesarbeitgeberverband Chemie nur durch die Enthaftung des Arbeitgebers mit einem vollständigen Garantieverzicht erreicht werden. Ohne die Regelung wird die reine Beitragszusage keine Option für die Tarifparteien sein - denn die Unternehmen brauchen Planungssicherheit.

    Die von Bundesregierung und Sozialpartnern entwickelte Reform der Betriebsrenten droht im Gesetzgebungsverfahren verwässert zu werden und damit ins Leere zu laufen. Insbesondere der Ausschluss von Garantien bei der reinen Beitragszusage muss erhalten bleiben, um die betriebliche Altersversorgung zukunftssicher aufzustellen. Daher appellieren die Chemie-Arbeitgeber an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, die reine Beitragszusage ohne Haftung und ohne Garantie auf Basis von tarifvertraglichen Regelungen umzusetzen.

    Mehr Betriebsrenten nur ohne Haftung und ohne Garantie

    "Wenn die Politik es ernst meint mit einer Stärkung der Betriebsrenten, muss der Gesetzgeber die Enthaftung des Arbeitgebers mit einem vollständigen Verzicht auf Garantien verbinden. Ohne diese Regelung wird die reine Beitragszusage keine Option für die Tarifparteien sein, denn die Betriebe brauchen Planungssicherheit", erläutert BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. Verlieren würden am Ende die Beschäftigten. Denn Ihnen wird die Chance genommen, eine deutlich höhere Betriebsrente zu erzielen, mahnt Stiller.

    Die Aufgabe der Arbeitgeber sei, zu vermitteln, warum alle Beteiligten langfristig besser fahren ohne Haftung und ohne Garantie, so der Hauptgeschäftsführer. Zum einen werden mehr Betriebe eine Betriebsrente anbieten; das System der betrieblichen Altersversorgung insgesamt wird gestärkt. Zum anderen kann das Geld besser und mit höherer Rendite angelegt werden, davon profitieren die Mitarbeiter. Aufgabe des Gesetzgebers sei es, die Reform der Betriebsrenten zu einem Erfolg zu machen. Dafür braucht es echte Beitragszusagen und ein Garantie-Verbot.

    Sozialpartner ermöglichen weitere Verbreitung von Betriebsrenten

    Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Gestaltung der reinen Beitragszusage als Sozialpartnermodell vor. "Nach unserer Überzeugung setzt die Einführung der neuen Zusageform die Beteiligung der Tarifparteien voraus. Nur so kann das nötige Vertrauen erreicht werden. Nur so können Modelle mit Flächenwirkung entwickelt werden", erklärt Stiller. Die Befürchtung, nicht tarifgebundene Unternehmen könnten auf diesem Weg von der reinen Beitragszusage ausgeschlossen bleiben, sei nicht zutreffend. Schon heute nutzten viele nicht tarifgebundene Unternehmen die tariflichen Versorgungswerke. 

    Weitere Informationen unter www.bavc.de

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