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    Startseite » Beihilfeverfahren der EU-Kommission zum EEG / VCI: Entlastungen für energieintensive Betriebe sind unverzichtbar und angemessen
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    Beihilfeverfahren der EU-Kommission zum EEG / VCI: Entlastungen für energieintensive Betriebe sind unverzichtbar und angemessen

    vciBy vci16. Dezember 2013Keine Kommentare3 Mins Read
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    Die EU-Kommission hat angekündigt, ein
    Beihilfeverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen.
    Nach Einschätzung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) wird
    der für Mittwoch erwartete Eröffnungsbeschluss keine sofortigen
    Auswirkungen für die 140 energieintensiven Betriebe in der chemischen
    Industrie haben, die eine Kostenentlastung bei der EEG-Umlage durch
    die Besondere Ausgleichsregelung erhalten. Darauf weist der VCI nach
    ihm vorliegenden Informationen von der Kommission hin. Das von
    Brüssel gegen Deutschland angekündigte Verfahren stellt verschiedene
    Regelungen des EEG auf den Prüfstand der Vereinbarkeit mit dem
    europäischem Recht und den Vorschriften des Binnenmarktes.

    Die EU-Kommission sieht die Besondere Ausgleichsregelung als
    Beihilfe an, so der VCI. Sie wolle nun prüfen, ob die Regeln zur
    Kostenbegrenzung für die energieintensiven Betriebe in der jetzigen
    Form genehmigungsfähig seien. Die Kommission werde aber wohl weder
    ein sofortiges Aussetzen der Entlastung im Eröffnungsbeschluss für
    das Verfahren anordnen, noch werde sie thematisieren, ob
    Rückforderungen anfallen. „Die Bundesregierung und die
    energieintensive Industrie müssen und werden im Prüfverfahren
    gegenüber Brüssel darlegen, dass diese Entlastung existenziell
    notwendig und angemessen ist. Sie gleicht lediglich Nachteile der
    Unternehmen im internationalen Wettbewerb aus“, betont Utz Tillmann,
    Hauptgeschäftsführer des VCI. „Im Unterschied zur Kommission
    vertreten wir – wie auch die Bundesregierung – die Auffassung, dass
    es sich bei der besonderen Ausgleichsregelung nicht um eine Beihilfe
    handelt.“

    In ihrem Eröffnungsbeschluss werde die EU-Kommission deutlich
    machen, so der VCI, dass sie das gesamte deutsche Fördersystem für
    erneuerbare Energien als staatliche Beihilfe einstuft. Nach der
    vorläufigen Einschätzung der Behörde widerspreche das Fördersystem
    des EEG aber trotzdem nicht den EU-Regeln. Die Verringerung der
    Kosten für energieintensive Betriebe durch die Härtefallregelung
    bewertet die Brüsseler Behörde anders. „Es kommt jetzt darauf an,
    Wettbewerbsnachteile von den energieintensiven Unternehmen
    abzuwenden, die durch die Einleitung des mindestens ein Jahr
    dauernden Prüfverfahrens entstehen könnten. Hier muss die
    Bundesregierung einen Konsens mit der Kommission erzielen, der
    Rechtssicherheit schafft und gleichzeitig unsere internationale
    Wettbewerbsfähigkeit erhält“, so Tillmann.

    Mit dem Prüfverfahren stehen nach der Einschätzung des VCI
    rückwirkend lediglich jene finanzielle Entlastungen zur Diskussion,
    die seit der letzten Novelle des EEG gewährt wurden. Diese trat
    Anfang 2012 in Kraft. Damit geht es um Begrenzungsbescheide, die das
    Bundesamt für Ausfuhren (BAFA) für 2013 und 2014 bereits erteilt hat.
    Zukünftige Bescheide wird die BAFA jetzt nicht mehr ausstellen
    können, solange das Verfahren läuft und die Bedingungen nicht geklärt
    sind.

    Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von rund
    1.650 deutschen Chemieunternehmen und deutschen Tochterunternehmen
    ausländischer Konzerne gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen
    der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. Der VCI steht für
    mehr als 90 Prozent der deutschen Chemie. Die Branche setzte 2012
    über 186 Milliarden Euro um und beschäftigte rund 434.000
    Mitarbeiter.

    Pressekontakt:
    Kontakt: VCI-Pressestelle
    Telefon: 069 2556-1496
    E-Mail: presse@vci.de

    chemie energie industrie
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