Die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten stand lange Zeit als Ziel im Mittelpunkt des Arbeitsschutzes - kurz gesagt, es ging vornehmlich um Schadensbegrenzung. Das änderte sich mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) am 7. August 1996. Ab sofort galt ein neues Leitbild: ...