Nach Artikel 33 der Europäischen Chemikalienverordnung "REACH" ist der Lieferant eines Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über besonders Besorgnis erregende Stoffe (SVHC - Substances of very high concern) in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, sofern deren Konzentration größer a...