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    BPI: Homöopathie muss als Satzungsleistung erstattungsfähig bleiben

    Chemie Baden-WürttembergBy Chemie Baden-Württemberg21. September 2016Keine Kommentare2 Mins Read
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    Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert, dass homöopathische Arzneimittel auch in Zukunft als Satzungsleistungen von der GKV erstattet werden können. Damit stellt sich der Verband klar gegen die  jüngsten Äußerungen von Prof. Josef Hecken, den Leiter des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Er hatte sich öffentlich für ein Verbot von homöopathischer Therapie als freiwillige Kassenleistung ausgesprochen, da es für sie keine Evidenz gäbe. Auch Selbstzahlern will der G-BA-Chef Behandlungen bei schwerwiegenden Erkrankungen untersagen. 

    „Natürlich können schwerwiegende Krankheiten wie Krebs nicht allein durch alternative Medizin geheilt werden“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. „Wer aber die Homöopathie als ergänzende und in der Regel nebenwirkungsarme Behandlung verbieten will, beschneidet die Therapievielfalt und bevormundet zahlreiche Patienten in Deutschland, die davon profitieren können. Es gibt eine Vielzahl von Erkrankungen bei denen homöopathische Arzneimittel erfolgreich einsetzbar sind.“ Studien aus der Versorgungsforschung zeigen übereinstimmend, dass von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden kann. Klinische Studien belegen zudem relevante Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen. 

    „Man sollte Homöopathie als Therapierichtung nicht abwerten“, so Fahrenkamp. „Homöopathie ist kein wirkungsloser Hokuspokus, sondern eine anerkannte und bewährte Therapieform. Wenn Behandler und Patienten sie richtig und verantwortungsvoll einsetzen, kann sie den Therapieerfolg unterstützen. Das rechtfertigt auch eine Erstattung als Satzungsleistung der Kassen.“ 

    Weitere Informationen unter www.bpi.de

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