Das neue und innovative Verfahren nutzt Webformulare mit Hilfetexten, die durch den Antrag führen. Dadurch entstehen medienbruchfreie, einheitliche Strukturen, Papier entfällt komplett – von der Antragstellung über Prüfung bis zur Bescheidzustellung. Auch die Beteiligung der Fachbehörden wird digital abgewickelt – was die Effizienz zusätzlich deutlich erhöht.
Positive Resonanz
André Olveira-Lenz, Hauptgeschäftsführer des VCI BW, sieht im digitalen Genehmigungsverfahren die Belange der Industrie berücksichtigt: „Sehr positiv ist, dass nun eine digitale Antragstellung nach BImSchG in Baden-Württemberg möglich ist. Betreiber umweltrelevanter Anlagen können ihre Anträge jetzt vollständig digital über das Serviceportal Baden-Württemberg einreichen und damit auf die Fülle an Aktenordnern bei der Antragstellung verzichten. Das Land setzt damit bun desweit Maßstäbe.“
Chemie trifft Bürokratie
In einer Veranstaltung unter dem Motto „Wirtschaft und Verwaltung – effizient durch die Transformation“ Anfang Mai 2025 in Stuttgart wurden vom Umweltministerium die ersten Erfolge dargestellt und Erfahrungswerte von antragstellenden Unternehmen mit den Teilnehmenden ausgetauscht. Transformation gelinge nur, wenn Genehmigungsprozesse Hand in Hand mit der Innovationskraft der Industrie laufen, so machten es Dr. Michael Münter, Ministerialdirektor im Umweltministerium in BW und Martin Haag, zu diesem Zeitpunkt Vorstandsvorsitzender des VCI BW, in ihren Grußworten deutlich – oder anders formuliert: Ohne Genehmigung keine Anlage, ohne Anlage keine Transformation.
Mehr Verständnis
Ziel dieser Veranstaltung war es, Vertreterinnen und Vertreter von Industrie und Verwaltung miteinander ins Gespräch zu bringen, den Dialog zu stärken. Carola Maute-Stephan, Geschäftsführerin im VCI BW, merkte zu Recht an: „Mit Blick auf den starken Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ist ein gegenseitiges Verständnis für die Herausforderungen des jeweils anderen auf dem Weg der Transformation unumgänglich.“
Umsetzung der IED
Die Veranstaltung diente als Auftaktveranstaltung für weitere Gesprächsformate dieser Art, um insbesondere die Herausforderungen und Chancen in Bezug auf die anstehende nationale Umsetzung der novellierten Europäischen Industrie Emissionsrichtlinie (IED) zu thematisieren. So ist, bezogen auf die Umsetzung der IED, aus Sicht des VCI BW klar: Sie muss strikt 1:1 erfolgen – ohne zusätzliche deutsche Auflagen. Denn schon jetzt ist der regulatorische Rahmen extrem komplex, gefährden neue Berichtspflichten und Verwaltungslasten die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, ohne der Umwelt zu nützen.
Effektives Zusammenspiel
Der VCI ist im weiteren Prozess mit konkreten Vorschlägen eingebunden und drängt auf praxisnahe, industrie freundliche Lösungen – so ist ein äußerst effektives Zusammenspiel aus politischer Offenheit und fachlicher Expertise entstanden.
Baden-Württemberg als bundesweiter Vorreiter
„Es freut mich sehr, dass der VCI BW entscheidender Impulsgeber für diesen Prozess war. Baden-Württemberg ist nun bundesweiter Vorreiter bei den digitalen Genehmigungsprozessen. Jetzt gilt es, die Erfahrungswerte und Ideen der Branche zur weiteren Optimierung zu nutzen, um die Genehmigungsprozesse weiter zu beschleunigen und industriefreundlich umzusetzen. Denn gerade im Hinblick auf die Umsetzung der neuen IED-Vorgaben ergeben sich ansonsten neue bürokratische Prozesse, die weder im Sinne der Industrie noch der Behörden sind“, resümiert André Olveira-Lenz.
Die Vorteile des digitalen Genehmigungsverfahrens
- Eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung ist möglich. Dokumente werden auf einer Internetseite der zuständigen Behörde zugänglich gemacht.
- Auf Verlangen eines Beteiligten wird Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
- Antragsteller können der Veröffentlichung im Internet widersprechen, soweit Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wichtiger Sicherheitsbelange betroffen sind. In diesem Fall muss die Behörde eine andere Form der Veröffentlichung wählen.
- Erörterungstermin kann auch in Form einer Onlinekonsultation oder durch eine Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.
- Online-Prozesse werden erst nach einer Aktivierung durch die einzelnen Behörden in ihrem Admin-Center im Internet für Antragssteller verfügbar.
- Die digitale immissionsschutzrechtliche Änderungsanzeige ist aktuell von allen Regierungspräsidien und 37 Stadt- und Landkreisen aktiviert (85 %).
- Der digitale immissionsschutzrechtliche Antrag ist aktuell von allen Regierungspräsidien und 33 Stadt -und Landkreisen aktiviert (75 %).