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    Startseite » EANS-News: Intercell AG / Bekanntmachung betreffend die bevorstehende Hauptversammlung
    Biotechnologie

    EANS-News: Intercell AG / Bekanntmachung betreffend die bevorstehende
    Hauptversammlung

    vciBy vci20. Mai 2011Keine Kommentare7 Mins Read
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    Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
    Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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    Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

    Wien (euro adhoc) – 20. Mai 2011 – –

    I. Die ordentliche Hauptversammlung der Intercell AG für das
    Geschäftsjahr 2011 findet am Freitag, dem 10. Juni 2011, um
    14.00 Uhr im Haus der Industrie(Großer Festsaal),
    Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien, statt. Die Einberufung zur
    Hauptversammlung wurde am 12.05.2010 veröffentlicht. Ab
    heute liegen am Sitz der Gesellschaft alle Unterlagen zur
    Vorbereitung der Hauptversammlung auf. Diese sind außerdem
    auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/
    frei verfügbar.

    II. Vom Recht der Aktionäre, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser
    Hauptversammlung gesetzt werden (§ 109 AktG) wurde bislang kein
    Gebrauch gemacht.

    III. Zum Punkt 5 und 6 der Tagesordnung erstattet der Vorstand der
    Gesellschaft hiermit den folgenden

    Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung

    1. gemäß § 159 Abs 3 AktG (Einräumung eines neuen
    genehmigten bedingten Kapitals für Aktienoptionen) und
    2. gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG
    (Einräumung von Optionen an Aufsichtsratsmitglieder)

    1. Allgemeines

    1.1 In der Hauptversammlung vom 10.06.2011 soll der Vorstand gemäß
    § 159 Abs 3 AktG ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
    10.06.2016 eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu einem Nominale von EUR
    1.500.000,00 einmal oder in mehreren Tranchen für die Einräumung von
    Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
    Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens
    zu beschließen (genehmigtes bedingtes Kapital 2011).

    1.2 Weiters soll die Gewährung von Optionen an Aufsichtsratsmitglieder
    beschlossen werden. Die Bedienung erfolgt voraussichtlich durch eigene
    Aktien. Aus diesem Grund erstattet der Vorstand der Gesellschaft hiermit
    einen Bericht gemäß § 98 Abs 3 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG an die
    Hauptversammlung.

    2. Grundsätze und Leistungsanreize für Aktienoptionen an Arbeitnehmer,
    leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder
    eines mit ihr verbundenen Unternehmens und für Aktienoptionen an den
    Aufsichtsrat.

    2.1 Der Gestaltung der Aktienoptionen liegt der Grundsatz zugrunde, dass
    Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
    Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie Mitglieder
    des Aufsichtsrats wesentlich zur Wertsteigerung des Unternehmens
    beitragen und deshalb über ein Optionsprogramm an dieser
    Wertsteigerung beteiligt werden sollen.

    Für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
    Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens bildet die
    Einräumung von Aktienoptionen ein Anreizsystem, das zur Wertsteigerung
    des Unternehmens beiträgt. Die Einräumung von Optionen an Mitarbeiter ist
    in Biotechnologieunternehmen international üblich und ist nach Meinung de
    Vorstands ein notwendiges Mittel zur Mitarbeiterbindung und trägt zur
    Erhöhung der Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber bei.

    2.2 Daher soll der Vorstand gemäß § 159 Abs 3 AktG ermächtigt werden, mit
    Zustimmung des Aufsichtsrats bis 10.06.2016 eine bedingte Kapitalerhöhung
    bis zu einem Nominale von EUR 1.500.000,00 einmal oder in mehreren
    Tranchen für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende
    Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit
    ihr verbundenen Unternehmens zu beschließen (genehmigtes bedingtes
    Kapital 2011). Die Beschlussfassung des Vorstands über die bedingte
    Kapitalerhöhung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand
    muss spätestens zwei Wochen vor Zustimmung des Aufsichtsrates einen
    Bericht gemäß § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 AktG veröffentlichen.

    2.3 Bei der Beschlussfassung über die bedingte Kapitalerhöhung sind von
    Vorstand und Aufsichtsrat folgende Grundsätze zu beachten (Wesentliche
    Bedingungen des ESOP 2011):

    (i) Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der näheren
    Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die wesentlichen
    Bestimmungen des ESOP 2011 beinhaltet, pro zugeteilter Aktienoption gegen
    Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der Gesellschaft zu erwerben. Der
    Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die Optionsberechtigten bei
    Ausübung der Option an die Gesellschaft bezahlen müssen, entspricht dem
    letzten Schlusskurs der Intercell-Aktie vor Beschlussfassung über die
    Einräumung der Optionen bzw. vor einer allenfalls erforderlichen
    Veröffentlichung, die dieser Beschlussfassung voranzugehen hat.

    (ii) Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer Ausübungshürde
    gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Schlusskurs der
    Intercell Aktie am Tag vor Beginn eines Ausübungsfensters mindestens 15
    Prozent über dem Ausübungspreis liegt.

    (iii) Die Laufzeit der Optionen beträgt 5 Jahre und endet mit dem Ablauf des
    letzten Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung
    folgenden Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu
    jeweils 25 % im zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der
    Zuteilung folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden.

    (iv) Für Optionen, die als besonderer Anreiz – insbesondere im Rahmen der
    Einstellung von Führungskräften – eingeräumt werden, kann die erstmalige
    Ausübbarkeit abweichend festgelegt werden, soferne sie nicht früher als
    im dritten auf das Jahr der Zuteilung folgenden Kalenderjahr eintritt.
    Im Falle eines Kontrollwechsels durch Übernahme von mehr als 50 Prozent
    der Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft werden alle ausstehenden
    Optionen mit Wirksamkeit der Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die
    Ausübung jeweils nur während der Ausübungsfenster erfolgen.

    (v) Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von jeweils bis zu vier Wochen, die
    vom Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein jährliches
    Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder ordentlichen
    Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in denen die
    Optionen ausgeübt werden können. Der Vorstand kann ein oder mehrere
    weitere Ausübungsfenster pro Jahr festlegen. Die erstmalige Ausübbarkeit
    der Optionen wird dadurch nicht berührt.

    (vi) Für Optionen, die bestehende Optionsprogramme von erworbenen Unternehmen
    ablösen sollen, können abweichende Bedingungen vereinbart und
    beschlossen werden, die sich an den Bedingungen der abgelösten Optionen
    zu orientieren haben.

    (vii) Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.

    (viii) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene Aktien
    besteht nicht.

    3. Anzahl und Aufteilung der bisher eingeräumten Optionen:

    Bislang wurden folgenden Aufsichtsratsmitgliedern,Vorstandsmitgliedern,
    leitenden Angestellten und übrigen Arbeitnehmern folgende Anzahl an
    Aktienoptionen eingeräumt (exklusive verfallener und bereits ausgeübter
    Optionen):

    Optionsberechtigte Anzahl der Optionen

    Aufsichtsratsmitglieder

    Michel Gréco (Vorsitzender) 43.750
    Ernst Afting 51.250
    James R. Sulat 42.500
    David Ebsworth 45.000
    Hans Wigzell 45.000

    Vorstandsmitglieder

    Thomas Lingelbach (Vorsitzender) 450.000
    Gerd Zettlmeissl (bis 10. Mai 2011) 160.000
    Reinhard Kandera 272.000
    Staph Bakali 150.000
    Leitende Angestellte 970.000
    Übrige Arbeitnehmer 277.000
    Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften 812.140

    Summe 3.318.640

    4. Einräumung von Optionen an Aufsichtsratsmitglieder

    4.1 Allgemeines: In der Hauptversammlung vom 10.06.2010 soll eine
    Optionsgewährung an Aufsichtsratsmitglieder beschlossen werden. Die
    Bedienung erfolgt voraussichtlich durch eigene Aktien. Aus diesem Grund
    erstattet der Vorstand der Gesellschaft hiermit einen Bericht gemäß § 98
    Abs 3 iVm § 159 Abs Z 3 AktG an die Hauptversammlung.

    4.2 Grundsätze und Leistungsanreize: Als Aufsichtsräte der Gesellschaft
    konnten hervorragende internationale Experten aus dem Impfstoffbereich
    und der Finanzbranche gewonnen werden, die alle unabhängig im Sinne des
    Österreichischen Corporate Governance Kodex sind. Um diese Personen und
    ihre Kompetenzen an das Unternehmen zu binden, ist es ebenfalls notwendig
    ein an den Unternehmenserfolg geknüpftes Anreizsystem zu schaffen.
    Zwischen der Gesellschaft und den Aufsichtsratsmitgliedern sollen daher
    Aktienoptionsverträge geschlossen werden, deren Bedingungen den
    Bedingungen des ESOP 2011 (siehe oben) zu entsprechen haben.

    4.3 Nunmehr sollen an jedes Aufsichtsratsmitglied, einschlließlich der in der
    Hauptversammlung vom 10.06.2011 neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder,
    zusätzlich 10.000 (zehntausend) Aktienoptionen eingeräumt werden.

    4.4 Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die Aufsichtsratsmitglieder
    bei Ausübung der Option an die Gesellschaft bezahlen müssen, beträgt EUR
    5.84 (letzter Schlusskurs der Intercell-Aktie vor dieser
    Veröffentlichung). Sollte der Schlusskurs am Tag vor dem Beschluss der
    Hauptversammlung höher sein, so ist dieser der Ausübungspreis.

    Wien, im Mai 2011 Der Vorstand

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    Unternehmen: Intercell AG
    Campus Vienna Biocenter 3
    A-1030 Wien
    Telefon: +43 1 20620-0
    FAX: +43 1 20620-800
    Email: investors@intercell.com
    WWW: www.intercell.com
    Branche: Biotechnologie
    ISIN: AT0000612601
    Indizes: ATX Prime, ATX
    Börsen: Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch

    ots Originaltext: Intercell AG
    Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

    Rückfragehinweis:

    Intercell AG
    Nina Waibel
    Corporate Communications
    Tel. +43 1 20620-1222
    communications@intercell.com

    Branche: Biotechnologie
    ISIN: AT0000612601
    WKN: A0D8HW
    Index: ATX Prime, ATX
    Börsen: Wien / Amtlicher Handel

    boerse hauptversammlung
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    vci

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