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    Startseite » EANS-News: Intercell AG / Intercell veröffentlicht Bekanntmachung betreffend jährlicher Einräumung von Mitarbeiteraktienoptionen
    Biotechnologie

    EANS-News: Intercell AG / Intercell veröffentlicht Bekanntmachung betreffend jährlicher Einräumung von Mitarbeiteraktienoptionen

    vciBy vci9. Dezember 2011Keine Kommentare5 Mins Read
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    Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
    Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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    Unternehmen

    Wien (euro adhoc) – Wien (Österreich), 9. Dezember 2011 – Die
    Intercell AG (VSE: ICLL) veröffentlicht den untenstehenden Bericht
    der nach österreichischem Aktienrecht im Zusammenhang mit der
    Einräumung von 1.500.000 Aktienoptionen an den Vorstand und die
    Mitarbeiter zu erstatten ist. Die beabsichtigte Optionseinräumung
    erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, die in der Hauptversammlung im
    Juni 2011 von den Aktionären beschlossen wurde. Entsprechend den
    Bedingungen des Aktienoptionsprogrammes der Gesellschaft, werden die
    Optionen innerhalb der nächsten fünf Jahre ausübbar, können
    allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Aktienkurs
    der Intercell AG um mindestens 15 Prozent steigt. Außerdem gibt die
    Gesellschaft bekannt, dass die Mitglieder des Vorstands und des
    Aufsichtsrats auf insgesamt 542.000 Aktienoptionen verzichtet, welche
    in den Jahren 2007, 2008 und 2009 ausgegeben wurden.

    INTERCELL AG
    Bericht gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 und § 95 Abs 6 AktG
    Stock Option Programm

    Der Vorstand ist laut 4.11 der Satzung gem § 159 Abs 3 AktG
    ermächtigt, bis 10.06.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
    bedingte Kapitalerhöhung bis zu einem Nennbetrag von EUR 1.500.000,00
    einmal oder in mehreren Tranchen für die Einräumung von
    Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder
    des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
    Unternehmens zu beschließen (genehmigtes bedingtes Kapital 2011). Mit
    Beschluss vom 9. Dezember 2011 hat der Vorstand beschlossen, von
    dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der
    Gesellschaft um EUR 1.500.00,00 bedingt durch die Ausgabe von bis zu
    1.500.000 Stück neuer auf Inhaber lautender Stückaktien (Stammaktien)
    mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,- zu erhöhen. Die
    Erhöhung des Grundkapitals wird nur soweit durchgeführt, als die
    Optionsberechtigten von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Der
    Beschluss des Vorstands bedarf eines genehmigenden Beschlusses durch
    den Aufsichtsrat. Mindestens 14 Tage vor Zustandekommen des
    Aufsichtsratsbeschlusses ist gem § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG ein
    Bericht gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 AktG zu veröffentlichen. Die
    börserechtliche Veröffentlichung ersetzt die aktienrechtliche
    Veröffentlichung (§ 82 Abs 10 BörseG).

    Grundsätze und Leistungsanreize, die den Aktienoptionen zu Grunde
    liegen Mit der Optionseinräumung soll die Motivation der
    Optionsberechtigten, zur Wertsteigerung der Gesellschaft beizutragen,
    erhöht werden. Eingeräumte und einzuräumende Optionen Bislang wurde
    folgende Anzahl an Aktienoptionen eingeräumt (exklusive verfallener
    und ausgeübter Optionen):

    Optionsberechtigte Anzahl der Optionen

    Aufsichtsratsmitglieder

    Michel Gréco (Vorsitzender) 53.750
    Ernst Afting 61.250
    James R. Sulat 52.500
    Alexander von Gabain 270.000
    Hans Wigzell 55.000
    Thomas Szucs 10.000

    Vorstandsmitglieder

    Thomas Lingelbach (Vorsitzender) 450.000
    Reinhard Kandera 272.000
    Stapha Bakali 150.000

    Leitende Angestellte 578.400

    Übrige Arbeitnehmer 221.875

    Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften 683.071

    Summe 2.857.846

    In der Aufstellung sind 542.000 Aktienoptionen aus den Jahren 2007,
    2008 und 2009, auf welche die Mitglieder des Vorstandes und des
    Aufsichtsrats verzichten, noch enthalten.

    Es sollen nunmehr weitere 1.500.000 Optionen, hievon 178.000 an
    Arbeitnehmer, 379.000 an leitende Angestellte, 493.000 an Angestellte
    von Tochterunternehmen sowie 150.000 an das Vorstandsmitglied Thomas
    Lingelbach, 150.000 an das Vorstandsmitglied Stapha Bakali und
    150.000 an das Vorstandsmitglied Reinhard Kandera eingeräumt werden,
    wobei die Optionen zum Teil durch das oben genannte neue bedingte
    Kapital und zum Teil durch eigene Aktien bedient werden sollen, daher
    wird der Bericht auch gem § 95 Abs 6 AktG von Vorstand und
    Aufsichtsrat erstattet. Das Ausmaß der den einzelnen Mitarbeitern
    anzubietenden Aktienoptionen wurde mittels Vorstandsbeschluss unter
    Berücksichtigung der im ESOP 2011näher festgelegten Kriterien
    bestimmt. Die Zuteilung der Optionen an die Vorstandsmitglieder
    obliegt dem Aufsichtsrat.

    Wesentliche Bedingungen der Aktienoptionsverträge

    (i) Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der näheren
    Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die wesentlichen
    Bestimmungen des ESOP 2011 beinhaltet, pro zugeteilter Aktienoption
    gegen Zahlung des Ausübungspreises eine Aktie der Gesellschaft zu
    erwerben. Der Ausübungspreis, das ist jener Preis, den die
    Optionsberechtigten bei Ausübung der Option an die Gesellschaft
    bezahlen müssen, beträgt EUR 1,94 (letzter Schlusskurs der
    Intercell-Aktie vor dieser Veröffentlichung). Sollte der Schlusskurs
    am Tag vor dem Aufsichtsratsbeschluss, höher sein, so ist dieser der
    Ausübungspreis.

    (ii) Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer
    Ausübungshürde gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der
    Schlusskurs der Intercell-Aktie am Tag vor Beginn eines
    Ausübungsfensters mindestens 15 Prozent über dem Ausübungspreis
    liegt.

    (iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des
    Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden
    Kalenderjahr. Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25
    % im zweiten, dritten, vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung
    folgenden Kalenderjahr erstmals ausgeübt werden. Für Optionen, die
    als besonderer Anreiz – insbesondere im Rahmen der Einstellung von
    Führungskräften – eingeräumt werden, kann die erstmalige Ausübbarkeit
    abweichend festgelegt werden. Im Falle eines Kontrollwechsels durch
    Übernahme von mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile an der
    Gesellschaft werden alle ausstehenden Optionen mit Wirksamkeit der
    Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die Ausübung jeweils nur während
    eines Ausübungsfensters erfolgen.

    (iv) Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von jeweils bis zu vier
    Wochen, die vom Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein
    jährliches Ausübungsfenster beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder
    ordentlichen Hauptversammlung während der Laufzeit der Optionen, in
    denen die Optionen ausgeübt werden können. Der Vorstand kann ein
    weiteres Ausübungsfenster pro Jahr festlegen. Die erstmalige
    Ausübbarkeit der Optionen wird dadurch nicht berührt.

    (v) Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.

    (vi) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene
    Aktien besteht nicht.

    (vii) Der ESOP 2011 liegt im Geschäftsraum der Gesellschaft zur
    Einsicht jedes Aktionärs auf. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
    unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des ESOP 2011erteilt.

    Wien, am 9. Dezember 2011

    INTERCELL AG
    Vorstand
    Aufsichtsrat

    Rückfragehinweis:
    Intercell AG
    Nina Waibel
    Corporate Communications
    Tel. +43 1 20620-1222
    communications@intercell.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    Unternehmen: Intercell AG
    Campus Vienna Biocenter 3
    A-1030 Wien
    Telefon: +43 1 20620-0
    FAX: +43 1 20620-800
    Email: investors@intercell.com
    WWW: www.intercell.com
    Branche: Biotechnologie
    ISIN: AT0000612601
    Indizes: ATX Prime
    Börsen: Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch

    boerse
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    vci

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