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    Startseite » Deutsche Bioethanolwirtschaft vermisst konstruktive Lösung bei EU-Beratungen über Biokraftstoffe
    Biotechnologie

    Deutsche Bioethanolwirtschaft vermisst konstruktive Lösung bei EU-Beratungen über Biokraftstoffe

    vciBy vci11. September 2012Keine Kommentare2 Mins Read
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    Gegenwärtig wird in Brüssel auf Kabinettebene der
    beteiligten EU-Generaldirektionen über neue Auflagen für
    Biokraftstoffe beraten. Der Bundesverband der deutschen
    Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass die vorgeschlagenen
    Maßnahmen keine konstruktive Lösung für die europäische Energie- und
    Klimaschutzpolitik sein können.

    Im Mittelpunkt der aktuellen Beratungen in Brüssel steht dem
    Vernehmen nach ein Maßnahmenpaket, welches teilweise aus den
    Ergebnissen eines Berichts des International Food Policy Research
    Institute (IFPRI) vom vergangenen Jahr abgeleitet wird: 1. So sollen
    sogenannte iLUC-Werte in die Treibhausgas-Bilanzierung von
    Biokraftstoffen aus pflanzlichen Ölen, Zucker sowie Stärke einbezogen
    werden. (iLUC steht für indirect Land Use Change, d.h. indirekte
    Landnutzungsänderungen.) Jedoch sind direkte Maßnahmen gegen
    Landnutzungsänderungen wie die Regenwaldrodung zur Palmölproduktion
    in Indonesien nicht vorgesehen. 2. Die erforderliche
    Treibhausgasminderung soll für alle Biokraftstoffe von gegenwärtig 35
    Prozent auf mindestens 50 bzw. 60 Prozent aus neuen
    Produktionsanlagen steigen. Außerdem soll von dem Mindestanteil in
    Höhe von 10 Prozent erneuerbare Energie im Verkehr die Hälfte mit
    Biokraftstoffen aus Abfall, Reststoffen, Zellulose und Algen erfüllt
    werden. Diese Biokraftstoffe sollen bis zu vierfach auf die Erfüllung
    des Mindestanteils angerechnet werden.

    Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Die deutsche
    Bioethanolwirtschaft lehnt iLUC-Werte für europäische Biokraftstoffe
    strikt ab und warnt davor, gesetzliche Änderungen auf den
    IFPRI-Bericht zu stützen. Dieser kann nicht als Grundlage für
    gesetzliche Maßnahmen in Betracht kommen.“ (Die deutsche
    Bioethanolwirtschaft wies im vergangenen Jahr auf die gravierenden
    Defizite der Studie hin.)

    Anstelle von iLUC-Werten für europäische Biokraftstoffe fordert
    der BDBe wirksame Schutzmaßnahmen gegen Regenwaldrodung in den
    betroffenen Regionen Südamerika und Südostasien. Verschärfte Auflagen
    für Biokraftstoffe aus europäischer Biomasse können den Regenwald
    nicht schützen.

    Der Vorschlag, die Hälfte der erneuerbaren Energie im Verkehr mit
    Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen zu leisten, ist aus
    Sicht des BDBe gegenwärtig unrealistisch, weil diese in absehbarer
    Zeit nicht zur Verfügung stehen werden.

    Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Anstelle einer
    vierfachen Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und
    Reststoffen fordern wir eine wirksame und wettbewerbsneutrale
    Förderung. Dies kann durch einen zusätzlichen und spezifischen
    Mindestanteil für solche Biokraftstoffe erreicht werden. Diese
    Abfälle und Reststoffe, wie zum Beispiel Stroh für Bioethanol, müssen
    in einer abschließenden Positivliste zur Klarstellung eindeutig
    gesetzlich definiert werden. Damit würden die Ziele der
    Erneuerbare-Energien-Richtlinie noch wirksamer als bisher
    unterstützt.“

    Pressekontakt:
    Carola Wunderlich
    030 – 301 29 53-13
    presse@bdbe.de
    www.bdbe.de

    agrar alternativeenergie industrie rechtsprechung wirtschaft
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    vci

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