Der Deutsche Bundestag beschloss am 1. Juni 2017 über eine Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG). Zukünftig wird es der Akkreditierungsstelle erlaubt sein, für alle ihre individuell zurechenbaren Leistungen Vorschusszahlungen zu verlangen. Damit wird gesetzlich der Weg...