Im Juli 2024 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe 529 novelliert. Die TRGS 529 gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas sowie den Betrieb von Biogasanlagen. Darin ist ebenfalls der Umgang mit Zusatz- und Hilfsstoffen geregelt, unter anderem auch, welche besonderen Schutzmaßnahm...