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    Startseite » EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung
    Allgemein

    EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung

    vciBy vci28. März 2012Keine Kommentare11 Mins Read
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    ——————————————————————————–
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    ——————————————————————————–

    K+S Aktiengesellschaft
    mit Sitz in Kassel
    ISIN: DE000KSAG888
    WKN: KSAG88

    Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

    am Mittwoch, 9. Mai 2012, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel –
    Stadthalle, Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.

    I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
    K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des
    Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des
    Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sowie des
    erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
    4, 315 Abs. 4 HGB

    Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv.
    Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der K+S Aktiengesellschaft,
    Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel, aus und können dort
    eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der
    Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den Jahres-
    und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
    Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt keine
    Beschlussfassung. Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter
    www.k-plus-s.com/hv.

    2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

    Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 wird wie folgt verwendet:

    Ausschüttung einer Dividende von je 1,30 EUR auf
    191.400.000 dividendenberechtigte Stückaktien 248.820.000,00 EUR
    Gewinnvortrag 11.231.126,11 EUR
    Bilanzgewinn 260.051.126,11 EUR

    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

    4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

    5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

    Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
    vor, die Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

    6. Aufsichtsratswahl

    Das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Bethke endet mit
    Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2012.

    Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlägt der
    Aufsichtsrat vor,

    Herrn Dr. Ralf Bethke (69), Diplom-Kaufmann, Unternehmer (als
    Mitglied in den unten genannten Aufsichtsräten), Deidesheim (den
    Lebenslauf finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv), für die
    Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2012 bis zur
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
    Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

    Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Bethke als Vorsitzenden zu
    bestätigen.

    Herr Dr. Bethke ist Mitglied in den Aufsichtsräten der Benteler
    International AG, Salzburg (stellvertretender Vorsitzender), der Dr.
    Jens Ehrhardt Kapital AG, Pullach (Vorsitzender), der Süddeutsche
    Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft EG, Stuttgart-Ochsenfurt, sowie
    der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim.

    Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den §§ 96
    Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Nr. 2
    des Mitbestimmungsgesetzes. An Wahlvorschläge ist die
    Hauptversammlung nicht gebunden.

    7. Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der Satzung

    Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine
    ausschließlich fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besser als
    die bisherige – auch einen variablen Anteil beinhaltende –
    Vergütungsform geeignet ist, den unabhängig vom Unternehmenserfolg
    generell bestehenden Beratungs- und Kontrollaufgaben des
    Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Ferner erscheint es angemessen, die
    Vergütung für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats dem
    gestiegenen Arbeitsaufwand und Komplexitätsgrad anzupassen. Die
    Aufsichtsratsvergütung soll auch künftig sicherstellen, Mitglieder
    für den Aufsichtsrat gewinnen zu können, die über hohe Kompetenz
    sowie langjährige, auch internationale Erfahrung in der Führung und
    Beratung von Wirtschaftsunternehmen oder wirtschaftsnahen
    Institutionen verfügen.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, § 12 der
    Satzung wie folgt neu zu fassen:

    „§ 12
    Aufsichtsratsvergütung, Auslagenersatz

    (1) Ein Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung
    von 100.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
    Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der
    Vergütung gemäß Satz 1.

    (2) Ein Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats erhält
    eine weitere Vergütung von 15.000 EUR pro Jahr. Der Vorsitzende
    dieses Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender
    Vorsitzender das Eineinhalbfache dieser weiteren Vergütung.

    (3) Ein Mitglied des Personalausschusses des Aufsichtsrats erhält
    eine weitere Vergütung von 7.500 EUR pro Jahr. Der Vorsitzende dieses
    Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender
    das Eineinhalbfache dieser weiteren Vergütung.

    (4) Ein Mitglied des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats erhält
    eine weitere Vergütung von 7.500 EUR pro Jahr, sofern in dem
    jeweiligen Jahr mindestens zwei Sitzungen stattgefunden haben. Der
    Vorsitzende dieses Ausschusses erhält das Doppelte, ein
    stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache dieser weiteren
    Vergütung.

    (5) Ein Mitglied des Aufsichtsrats, welches dem Aufsichtsrat bzw.
    einem seiner Ausschüsse nur für einen Teil des Jahres angehört hat,
    erhält für jeden angefangenen Monat seiner Mitgliedschaft ein
    Zwölftel der jeweiligen Jahresvergütung gemäß Absatz 1 bis 4.

    (6) Die Gesellschaft gewährt jedem Mitglied des Aufsichtsrats für die
    Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner
    Ausschüsse, denen er angehört, ein Sitzungsgeld von 750 EUR, bei
    mehreren Sitzungen an einem Tag jedoch maximal 1.500 EUR pro Tag.

    (7) Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gegenüber der Gesellschaft
    Anspruch auf Ersatz der zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen
    und angemessenen Auslagen. Sie haben ferner Anspruch auf Ersatz der
    von ihnen aufgrund ihrer Aufsichtsratstätigkeit zu entrichtenden
    Umsatzsteuer.

    (8) Die Regelungen dieses § 12 gelten erstmals für die für das
    Geschäftsjahr 2012 zu zahlende Vergütung.“ 8. Beschlussfassung über
    die Ergänzung von § 15 der Satzung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 15 der
    Satzung um folgenden Absatz 2 zu ergänzen, wodurch der bisherige Text
    unter § 15 zu Absatz 1 wird:

    „(2) Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch
    ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege
    elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand
    bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der
    Einberufung der Hauptversammlung bekanntmacht.“

    II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

    1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
    Ausübung des Stimmrechts

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch einen
    Bevollmächtigten – berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis
    spätestens 2. Mai 2012, 24.00 Uhr, angemeldet haben und für die
    angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

    Die Anmeldung kann über die Internetseite der Gesellschaft unter
    www.k-plus-s.com/hv erfolgen. Aktionäre, die im Aktienregister
    verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges
    Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per
    Post zugesandt.

    Die Anmeldung kann auch an die Anschrift

    K+S Aktiengesellschaft
    c/o Computershare HV-Services AG
    Prannerstraße 8
    80333 München
    Telefax: +49 89 / 30903-74675
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

    erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den
    Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem
    Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zugeschickt. Nähere Hinweise
    zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem
    Anmeldeformular oder auf der Internetseite www.k-plus-s.com/hv.

    Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 3. Mai
    2012, 0.00 Uhr, im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
    maßgeblich, da Umschreibungen im Aktienregister zwischen diesem
    Zeitpunkt und dem Ende des Tages der Hauptversammlung nicht
    stattfinden.

    Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur
    Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über den
    Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre
    Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken.

    Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte
    nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der
    Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur
    Hauptversammlung.

    Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das
    Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer
    Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für
    Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG
    gleichgestellte Personen.

    Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
    blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
    erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

    Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei
    Fragen bitte an die Bank of New York Mellon, New York, Tel.: +1 888
    269 2377, oder an ihre Bank bzw. ihren Broker.

    2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

    Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
    Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
    z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
    lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge
    zu tragen.

    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und
    können der Gesellschaft unter der Internetadresse

    www.k-plus-s.com/hv

    gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt
    werden.

    Die Übermittlung kann auch an die Anschrift

    K+S Aktiengesellschaft
    c/o Computershare HV-Services AG
    Prannerstraße 8
    80333 München
    Telefax: +49 89 / 30903-74675
    E-Mail: k-plus-s-hv2012@computershare.de

    erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
    gemacht werden kann, wird den Aktionären mit dem Einladungsschreiben
    bzw. der Eintrittskarte zur Hauptversammlung nebst weiteren
    Informationen zur Vollmachtserteilung übermittelt.

    Am Tag der Hauptversammlung kann die Erteilung der Vollmacht, ihr
    Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung unter
    www.k-plus-s.com/hv elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89 /
    30903-74675 oder an den Eingangsschaltern der Hauptversammlung
    erfolgen.

    Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
    Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
    Institutionen bestehen (vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG).

    Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft
    benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
    lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der
    Textform und können unter der Internetadresse www.k-plus-s.com/hv
    oder an die oben genannte Adresse übermittelt werden. Die von der
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
    ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
    aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
    Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung
    von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
    von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

    Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
    benannten Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmenden
    Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über das Internet
    vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das
    zugehörige Zugangspasswort.

    Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte
    Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur
    dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und
    Abgabe einer Erklärung in Textform widerrufen werden können.

    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
    Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

    3. Rechte der Aktionäre

    Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
    Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
    können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
    Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
    Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft
    schriftlich mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens
    am 8. April 2012, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, Ergänzungsanträge
    an folgende Adresse zu übersenden:

    K+S Aktiengesellschaft
    Investor Relations
    Bertha-von-Suttner-Straße 7
    34131 Kassel

    Jeder Aktionär ist berechtigt, einen Gegenantrag zu einem Vorschlag
    von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
    Tagesordnung zu übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe
    von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
    zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
    nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 24. April 2012,
    24.00 Uhr, eingeht.

    Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
    Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von
    Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein
    Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2
    AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen,
    wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
    Adresse spätestens am 24. April 2012, 24.00 Uhr eingeht. Wir werden
    rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet
    unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den
    gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
    Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
    zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden
    wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
    richten an:

    K+S Aktiengesellschaft
    Investor Relations
    Bertha-von-Suttner-Straße 7
    34131 Kassel
    Telefax: +49 561 / 9301-2425
    E-Mail: investor-relations@k-plus-s.com

    Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der
    Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
    Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
    Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
    erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
    Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

    Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
    Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
    möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse
    zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die
    Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

    Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
    nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
    Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.

    4. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung
    eingeteilt in 191.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit
    ebenso vielen Stimmrechten.

    5. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

    Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den
    vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung. Dort werden
    nach der Hauptversammlung auch die festgestellten
    Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

    Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 561 / 9301-1100.

    6. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

    Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des
    Vorstandsvorsitzenden unter www.k-plus-s.com/hv im Internet
    übertragen.

    Kassel, im März 2012

    Der Vorstand
    K+S Aktiengesellschaft
    mit Sitz in Kassel

    Rückfragehinweis:
    Kai Kirchhoff
    Telefon: +49(0)561-9301-1885
    E-Mail: kai.kirchhoff@k-plus-s.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    Emittent: K+S Aktiengesellschaft
    Bertha-von-Suttner-Straße 7
    D-34131 Kassel
    Telefon: +49 (0)561 9301-1460
    FAX: +49 (0)561 9301-2425
    Email: christian.herrmann@k-plus-s.com
    WWW: http://www.k-plus-s.com
    Branche: Chemie
    ISIN: DE000KSAG888
    Indizes: DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX, Prime All
    Share
    Börsen: Regulierter Markt: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
    Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
    Sprache: Deutsch

    boerse chemie
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    vci

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