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    Startseite » EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung
    Allgemein

    EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung

    vciBy vci2. April 2013Keine Kommentare11 Mins Read
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    ——————————————————————————–
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    ——————————————————————————–

    K+S Aktiengesellschaft
    mit Sitz in Kassel
    ISIN: DE000KSAG888
    WKN: KSAG88

    Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

    am Dienstag, 14. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel –
    Stadthalle, Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.

    I. Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S
    Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des
    zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des
    Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des
    erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
    4, 315 Abs. 4 HGB

    Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv.
    Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der K+S Aktiengesellschaft,
    Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel, aus und können dort
    eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der
    Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den Jahres-
    und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
    Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt keine
    Beschlussfassung. Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter
    www.k-plus-s.com/hv.

    2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

    „Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 wird wie folgt verwendet:

    Ausschüttung einer Dividende von je 1,40 EUR auf 191.400.000
    dividendenberechtigte Stückaktien EUR 267.960.000,–
    Gewinnvortrag EUR 26.255.575,87
    Bilanzgewinn EUR 294.215.575,87″

    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

    4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

    5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

    Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
    vor, die Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

    6. Aufsichtsratswahlen

    Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 endet die
    Amtszeit folgender von der Hauptversammlung gewählter Mitglieder des
    Aufsichtsrats: Jella S. Benner-Heinacher, Rainer Grohe, Dr. Karl
    Heidenreich, Dr. Bernd Malmström, Dr. Rudolf Müller und Dr. Eckart
    Sünner.

    Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlägt der
    Aufsichtsrat vor, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am
    14. Mai 2013 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
    Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, im Wege der
    Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen:

    a)Frau Jella S. Benner-Heinacher (53), Meerbusch, stellvertretende
    Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für
    Wertpapierbesitz e. V., Düsseldorf, Mitglied im Aufsichtsrat der A.S.
    Creation Tapeten AG, Gummersbach,

    b)Herrn Wesley Clark (61), Lake Forest, Illinois, USA, Operating
    Partner der Advent International Global Private Equity Group, Boston,
    Massachusetts, USA, Mitglied im Board folgender Gesellschaften:
    Patriot Supply Holdings, Inc., Fort Worth, Texas, USA, (Non-executive
    Chairman); Morrison Supply Company, Fort Worth, Texas, USA,
    (Non-executive Chairman); ABC Supply Corporation, Beloit, Wisconsin,
    USA; Stanford University Graduate School of Business, Stanford,
    Kalifornien, USA,

    c)Herrn Dr. Bernd Malmström (71), Berlin, Rechtsanwalt, Mitglied in
    den Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien folgender
    Gesellschaften: Lenkering GmbH, Duisburg; IFCO-Systems N.V.,
    Amsterdam, Niederlande, (Vorsitzender); time:matters GmbH,
    Neu-Isenburg, (Vorsitzender); VTG AG, Hamburg; HHLA Intermodal GmbH,
    Hamburg; DAL-Deutsche-Afrika-Linien GmbH & Co. KG, Hamburg,

    d)Frau Dr. Annette Messemer (48), Frankfurt am Main, Bereichsvorstand
    der Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

    e)Herrn Dr. Rudolf Müller (69), Ochsenfurt, Pensionär (ehemaliges
    Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt,
    Mannheim),

    f)Herrn Dr. Eckart Sünner (69), Neustadt a. d. Weinstraße,
    Rechtsanwalt (Of Counsel, Allen & Overy LLP, Büro Mannheim), Mitglied
    im Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG, Neubiberg.

    Die Lebensläufe der Genannten finden Sie im Internet unter
    www.k-plus-s.com/hv.

    Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den §§ 96
    Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Nr. 2
    des Mitbestimmungsgesetzes. An Wahlvorschläge ist die
    Hauptversammlung nicht gebunden.

    II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

    1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
    Ausübung des Stimmrechts

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch einen
    Bevollmächtigten – berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis
    spätestens Dienstag, den 7. Mai 2013, 24.00 Uhr, angemeldet haben und
    für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

    Die Anmeldung kann über die Internetseite

    www.k-plus-s.com/hv

    gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen.
    Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten,
    benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige
    Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die bereits für den
    elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert
    sind, müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes
    Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen Aktionäre, die im
    Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und
    ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur
    Hauptversammlung per Post zugesandt.

    Die Anmeldung kann auch an die Anschrift

    K+S Aktiengesellschaft
    c/o Computershare Operations Center
    80249 München
    Telefax: +49 89 30903-74675
    E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de

    erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den
    Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem
    Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zugeschickt. Nähere Hinweise
    zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem
    Anmeldeformular oder auf der Internetseite www.k-plus-s.com/hv.

    Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur
    Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über das
    K+S-Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre
    Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken.

    Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte
    nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der
    Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur
    Hauptversammlung.

    Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das
    Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer
    Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für
    Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG
    gleichgestellte Personen.

    Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 8. Mai
    2013, 0.00 Uhr, im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
    maßgeblich. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur
    Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre
    Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Anträge
    auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem
    8. Mai 2013, 0.00 Uhr (so genannter „technical record date“), bis zum
    Ende der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 zugehen, werden im
    Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der
    Hauptversammlung am 14. Mai 2013 vollzogen.

    Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei
    Fragen bitte an die Bank of New York Mellon, New York, Tel.: +1 888
    269-2377, oder an ihre Bank bzw. ihren Broker.

    2. Briefwahl

    Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung
    teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
    abgeben (Briefwahl).

    Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur
    diejenigen eingetragenen Aktionäre – persönlich oder durch
    Bevollmächtigte – berechtigt, die bis spätestens 7. Mai 2013, 24.00
    Uhr, wie zuvor beschrieben zur Hauptversammlung angemeldet sind.

    Die Stimmabgabe kann unter

    www.k-plus-s.com/hv

    gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren vorgenommen
    werden. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die
    bereits für den elektronischen Versand der
    Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre Aktionärsnummer
    und ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Allen übrigen im
    Aktienregister eingetragenen Aktionären werden, wie oben ausgeführt,
    ihre Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt.

    Die Übermittlung der Stimmabgabe kann auch an die Anschrift

    K+S Aktiengesellschaft
    c/o Computershare Operations Center
    80249 München
    Telefax: +49 89 30903-74675
    E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de

    erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht
    werden kann, liegt dem Einladungsschreiben bei.

    Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft spätestens bis
    13. Mai 2013, 18.00 Uhr, vorliegen. Sollte zu einem
    Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine
    Stimmabgabe hierzu für jeden einzelnen Unterpunkt. Über das Internet
    rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können dort anschließend noch
    bis zum 13. Mai 2013, 18.00 Uhr, geändert werden.

    Wir weisen darauf hin, dass über das Internet abgegebene
    Briefwahlstimmen nur über dieses System geändert und nur dort oder
    durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und Abgabe einer
    Erklärung in Textform widerrufen werden können.

    Auch bevollmächtigte Kreditinstitute und nach § 135 Abs. 8 und 10
    AktG gleichgestellte Vereinigungen und Personen können sich der
    Möglichkeit zur Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf
    Wunsch einen elektronischen Abgabeweg oder die entsprechenden
    Formulare zur Verfügung.

    3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

    Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
    Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
    z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
    lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung
    erforderlich.

    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und
    können der Gesellschaft unter der Internetadresse

    www.k-plus-s.com/hv

    gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt
    werden. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die
    bereits für den elektronischen Versand der
    Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre Aktionärsnummer
    und ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Allen übrigen im
    Aktienregister eingetragenen Aktionären werden, wie oben ausgeführt,
    ihre Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt.

    Die Übermittlung kann auch an die Anschrift

    K+S Aktiengesellschaft
    c/o Computershare Operations Center
    80249 München
    Telefax: +49 89 30903-74675
    E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de

    erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
    gemacht werden kann, wird den Aktionären mit dem Einladungsschreiben
    bzw. der Eintrittskarte zur Hauptversammlung nebst weiteren
    Informationen zur Vollmachtserteilung übermittelt.

    Am Tag der Hauptversammlung kann die Erteilung der Vollmacht, ihr
    Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung unter
    www.k-plus-s.com/hv elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89
    30903-74675 oder an den Eingangsschaltern der Hauptversammlung
    erfolgen.

    Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
    Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
    Institutionen bestehen (vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG).

    Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft
    benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
    lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der
    Textform und können unter der Internetadresse www.k-plus-s.com/hv
    oder an die oben genannte Adresse übermittelt werden. Die von der
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
    ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
    aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
    Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung
    von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
    von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

    Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte
    Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur
    dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und
    Abgabe einer Erklärung in Textform widerrufen werden können.

    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
    Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

    4. Rechte der Aktionäre

    Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
    Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
    können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
    Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
    Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft
    schriftlich mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens
    am 13. April 2013, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, Ergänzungsanträge
    an folgende Adresse zu übersenden:

    K+S Aktiengesellschaft
    Investor Relations
    Bertha-von-Suttner-Straße 7
    34131 Kassel

    Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen,
    sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

    Jeder Aktionär ist berechtigt, einen Gegenantrag zu einem Vorschlag
    von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
    Tagesordnung zu übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe
    von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
    zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
    nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 29. April 2013,
    24.00 Uhr, eingeht.

    Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
    Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von
    Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein
    Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2
    AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen,
    wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
    Adresse spätestens am 29. April 2013, 24.00 Uhr eingeht. Wir werden
    rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet
    unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den
    gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
    Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
    zugänglich machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
    sind ausschließlich zu richten an:

    K+S Aktiengesellschaft
    Investor Relations
    Bertha-von-Suttner-Straße 7
    34131 Kassel
    Telefax: +49 561 9301-2425
    E-Mail: investor-relations@k-plus-s.com

    Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der
    Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
    Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
    Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
    erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
    Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

    Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
    Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
    möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse
    zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die
    Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

    Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
    nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
    Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.

    5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung
    eingeteilt in 191.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit
    ebenso vielen Stimmrechten.

    6. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

    Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den
    vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung. Dort werden
    nach der Hauptversammlung auch die festgestellten
    Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

    Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 561 9301-1100.

    7. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

    Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des
    Vorstandsvorsitzenden unter www.k-plus-s.com/hv im Internet
    übertragen.

    Kassel, im April 2013

    Der Vorstand
    K+S Aktiengesellschaft
    mit Sitz in Kassel

    Rückfragehinweis:
    Kai Kirchhoff
    Telefon: +49(0)561-9301-1885
    E-Mail: kai.kirchhoff@k-plus-s.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    Emittent: K+S Aktiengesellschaft
    Bertha-von-Suttner-Straße 7
    D-34131 Kassel
    Telefon: +49 (0)561 9301-1460
    FAX: +49 (0)561 9301-2425
    Email: investor-relations@k-plus-s.com
    WWW: http://www.k-plus-s.com
    Branche: Chemie
    ISIN: DE000KSAG888
    Indizes: DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX, Prime All
    Share
    Börsen: Regulierter Markt: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
    Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
    Sprache: Deutsch

    boerse chemie
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    vci

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