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    Startseite » EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung
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    EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung

    vciBy vci19. November 2010Keine Kommentare9 Mins Read
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    ——————————————————————————–
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    ——————————————————————————–

    Lenzing AG
    Mit dem Sitz in Lenzing
    ISIN: AT 0000644505

    E i n l a d u n g

    zu der am Freitag, den 10. Dezember 2010, um 14.30 Uhr im
    Präsentationszentrum der Lenzing AG (Gebäude A1 – Eingang Haupttor),
    Werkstraße 2, A-4860 Lenzing, stattfindenden

    außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

    Tagesordnung:

    1. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch
    Durchführung eines Aktiensplits im Verhältnis 1:7 und die entsprechende Änderung
    der Satzung in § 4.
    2. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und über
    die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Bezugsrechte
    der Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen um Spitzenbeträge vom
    Bezugsrecht auszunehmen und um den Erwerb von Unternehmen, Teilen von oder
    Beteiligungen an Unternehmen durch Ausgabe Junger Aktien gegen Sacheinbringung
    zu ermöglichen sowie Beschlussfassung über die entsprechende Ergänzung der
    Satzung in § 4.
    3. Beschlussfassung über
    (a) die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
    Wandelschuldverschreibungen auszugeben und über die Ermächtigung des Vorstands,
    mit Zustimmung des Aufsichtsrats Bezugsrechte der Aktionäre gänzlich oder
    teilweise auszuschließen, auch um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen,
    (b) ein bedingtes Kapital, sowie
    (c) die entsprechende Ergänzung der Satzung in § 4.

    Bereitstellung von Informationen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG (§ 106
    Z 4 AktG) Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der
    außerordentlichen Hauptversammlung, sohin ab dem 19. November 2010,
    am Sitz der Gesellschaft (Lenzing AG, Werkstrasse 2, 4860 Lenzing,
    Österreich) während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der
    Aktionäre auf: ? Beschlussvorschläge des Vorstands und des
    Aufsichtsrats zu den drei Tagesordnungspunkten ?
    Vorstandsbericht über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung
    des Aufsichtsrats bei Inanspruchnahme des Genehmigten Kapitals sowie
    der Ausgabe von Wandelanleihen gemäß den Tagesordnungspunkten 2 und 3
    Bezugsrechte der Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen (§§
    170 Abs 2 und 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG).

    Die oben angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser
    Einberufung sowie die Formulare für die Erteilung und den Widerruf
    einer Vollmacht nach § 114 AktG sind gemäß § 108 Abs 4 AktG überdies
    ab dem 19. November 2010 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.lenzing.com über den Link außerordentliche Hauptversammlung 2010
    abrufbar. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und
    118 AktG (§ 106 Z 5 AktG) Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren
    Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen,
    schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
    beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
    Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
    Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
    Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 19. Tag vor
    der außerordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am 21.
    November 2010, zugehen.

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
    Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
    der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
    Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
    zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
    Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich,
    wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
    außerordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am 30. November
    2010, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
    Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
    Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
    Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
    geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
    Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
    sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
    Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
    sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
    Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
    einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
    oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
    werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
    Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
    außerordentlichen Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir
    bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
    Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der außerordentlichen
    Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

    Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
    eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
    wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
    Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG oder
    Bestätigung des Notars bei nicht depotverwahrten Aktien erbracht
    wird. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
    Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt
    der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
    Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre,
    insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der
    Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter außerordentliche
    Hauptversammlung 2010.

    Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussanträge und Fragen
    sind an die Gesellschaft per Post oder per Boten (Lenzing AG, 4860
    Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672/918-2713) oder per E-Mail
    (Außerordentliche_Hauptversammlung_2010@lenzing.com) zu Handen von
    Mag. Angelika Guldt zu übermitteln. Nachweisstichtag und
    Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111
    AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG) Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die
    Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
    der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages
    vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung
    (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 30. November
    2010, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die an der außerordentlichen
    Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen,
    müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der
    Gesellschaft nachweisen.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
    depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
    Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
    Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
    auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
    AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die
    Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
    Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
    der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen
    werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

    Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis der
    Aktionärseigenschaft die schriftliche Bestätigung eines Notars.

    Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der
    Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der außerordentlichen
    Hauptversammlung, sohin am 06. Dezember 2010, per Post oder per Boten
    (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation
    Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43
    (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at) zugehen.

    Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
    Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
    AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
    international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
    der Kreditinstitute (z.B. SWIFT) dessen Teilnehmer eindeutig
    identifiziert werden können, entgegennimmt. Möglichkeit zur
    Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8 AktG)
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der außerordentlichen
    Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
    juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
    Namen des Aktionärs an der außerordentlichen Hauptversammlung teil
    und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
    Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
    Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben,
    soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des
    Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die
    Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform
    ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden
    Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
    dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
    Vollmacht erteilt wurde.

    Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
    Gesellschaft www.lenzing.com unter außerordentliche Hauptversammlung
    2010 zur Verfügung gestelltes Formular, das auch die Erteilung einer
    beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht
    muss der Gesellschaft spätestens am 09.12.2010 bis 15.00 Uhr per Post
    oder per Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV
    Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien), per
    Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail
    (hv.anmeldung-1@oekb.at) zugegangen sein und wird von der
    Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der außerordentlichen
    Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung
    zur außerordentlichen Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben
    werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
    Vollmacht gelten sinngemäß für deren Widerruf. Der Widerruf wird erst
    wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Gemäß § 262 Abs 20
    AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen und
    Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3
    zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
    besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen
    Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.
    Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
    Einberufung (§ 106 Z 9 AktG): Zum Zeitpunkt der Einberufung der
    außerordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
    Gesellschaft Euro 26.717.250,– und ist in 3.675.000 auf Inhaber
    lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
    Einlass und Registrierung: Der Einlass zur außerordentlichen
    Hauptversammlung beginnt am 10. Dezember 2010 um 14.15 Uhr.

    Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
    Identität am Eingang zur außerordentlichen Hauptversammlung einen
    amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
    vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihre Zeitplanung die zu erwartenden
    zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
    Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.

    Lenzing, im November 2010
    Der Vorstand

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    ots Originaltext: Lenzing AG
    Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

    Rückfragehinweis:

    Lenzing AG
    Mag. Angelika Guldt
    Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
    Fax: +43 (0) 07672-96301
    mailto:a.guldt@lenzing.com

    Branche: Chemie
    ISIN: AT0000644505
    WKN: 852927
    Index: WBI
    Börsen: Berlin / Freiverkehr
    Wien / Amtlicher Handel

    chemie
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