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    Startseite » EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung
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    EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung

    vciBy vci1. März 2011Keine Kommentare8 Mins Read
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    ——————————————————————————–
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    ——————————————————————————–

    Lenzing Aktiengesellschaft
    mit dem Sitz in Lenzing
    FN 96499 k
    ISIN: AT 0000644505

    E i n l a d u n g

    zu der am Dienstag, 29. März 2011, um 11.30 Uhr im Reitersaal der
    OeKB, Strauchgasse 3, A-1010 Wien, stattfindenden

    67. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

    Tagesordnung:

    1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht
    und dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
    Konzernlagebericht des Vorstandes jeweils zum 31.12.2010, des
    Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichtes des
    Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2010

    2.Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2010
    ausgewiesenen Bilanzgewinnes

    3.Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

    4.Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

    5.Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für
    das Geschäftsjahr 2011

    Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108
    Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)

    Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
    sohin ab dem 08.03.2011, am Sitz der Gesellschaft (Lenzing AG,
    Werkstrasse 2, 4860 Lenzing, Österreich) während der üblichen
    Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Aktionäre auf:

    ? Jahresabschluss mit Lagebericht,
    ? Corporate-Governance-Bericht,
    ? Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    ? Vorschlag für die Gewinnverwendung,
    ? Bericht des Aufsichtsrates,

    jeweils für das Geschäftsjahr 2010;

    ? Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 5.
    ? Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs
    2 AktG.

    Der Text dieser Einberufung, die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG
    sowie die Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer
    Vollmacht gemäß § 114 AktG sind ebenfalls ab dem 08.03.2011 auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung
    2011 abrufbar.

    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
    (§ 106 Z 5 AktG)

    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von
    Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass
    Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt
    gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
    Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller
    müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
    Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
    am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 08.03.2011,
    zugehen.

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
    Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
    der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
    Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
    zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
    Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich,
    wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
    Hauptversammlung, sohin spätestens am 18.03.2011, zugeht. Bei einem
    Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
    der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
    Abs 2 AktG.

    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
    Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
    geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
    Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
    sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
    Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
    sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
    einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
    oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
    werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
    Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
    Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

    Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
    Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
    schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

    Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
    eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
    wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
    Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG oder – im Falle
    nicht depotverwahrter Aktien – durch schriftliche Bestätigung eines
    Notars (Besitzbestätigung) erbracht wird. Soll durch die
    Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
    Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
    der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

    Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre,
    insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der
    Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter Hauptversammlung
    2011.

    Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussanträge und Fragen
    sind an die Gesellschaft per Post oder per Boten (Lenzing AG,
    Werkstrasse 2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672/918-2713)
    oder per E-Mail (Hauptversammlung_2011@lenzing.com) zu Handen von
    Mag. Angelika Guldt zu übermitteln.

    Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
    Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

    Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
    der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
    Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
    Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
    19.03.2011, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die an der Hauptversammlung
    teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren
    Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft
    nachweisen.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
    depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
    Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
    Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
    auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
    AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die
    Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
    Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
    der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen
    werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

    Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis der
    Aktionärseigenschaft die schriftliche Bestätigung eines Notars mit
    Niederlassung in Österreich (Besitzbestätigung).

    Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depot-
    oder Besitzbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten
    Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 24.03.2011, per Post oder
    per Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV
    Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien), per
    Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail
    (hv.anmeldung-1@oekb.at) zugehen.

    Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
    Depotbestätigungen entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über
    ein international verbreitetes, besonders gesichertes
    Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT) dessen Teilnehmer
    eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.

    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§
    106 Z 8 AktG)

    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
    ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
    Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an
    der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der
    Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
    des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
    Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
    Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
    Tagesordnungspunkten erteilt hat. (Die Vollmacht muss einer
    bestimmten Person erteilt werden.) Die Textform ist jedenfalls
    ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§
    10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
    Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
    wurde.

    Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
    Gesellschaft www.lenzing.com unter Hauptversammlung 2011 zur
    Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
    beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht
    muss der Gesellschaft spätestens am 28.03.2011 bis 15.00 Uhr per Post
    oder Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV
    Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien), per
    Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail
    (hv.anmeldung-1@oekb.at) zugegangen sein und wird von der
    Gesellschaft aufbewahrt werden.

    Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht bzw. ein Widerruf der
    Vollmacht lediglich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
    Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden Vorschriften über
    die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
    Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft
    zugegangen ist.

    Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
    Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3
    zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
    besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen
    Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.

    Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
    Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)

    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
    Grundkapital der Gesellschaft EUR 26.717.250,– und ist in 25.725.000
    auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt
    ein Stimmrecht.

    Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 29. März 2011 um 11.15
    Uhr.

    Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
    Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
    Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
    vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihre Zeitplanung die zu erwartenden
    zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
    Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.

    Lenzing, im März 2011
    Der Vorstand

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    ots Originaltext: Lenzing AG
    Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

    Rückfragehinweis:

    Lenzing AG
    Mag. Angelika Guldt
    Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
    Fax: +43 (0) 07672-96301
    mailto:a.guldt@lenzing.com

    Branche: Chemie
    ISIN: AT0000644505
    WKN: 852927
    Index: WBI
    Börsen: Berlin / Freiverkehr
    Wien / Amtlicher Handel

    chemie
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    vci

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