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    Startseite » EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung
    Allgemein

    EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung

    vciBy vci27. März 2013Keine Kommentare10 Mins Read
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    ——————————————————————————–
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    ——————————————————————————–

    Lenzing Aktiengesellschaft („Gesellschaft“)
    mit dem Sitz in Lenzing
    FN 96499 k
    ISIN: AT 0000644505

    E i n l a d u n g

    zu der am Mittwoch, 24. April 2013, um 11.00 Uhr (MESZ) im Radisson
    BLU Palais Hotel Vienna (Festsaal), Parkring 16, 1010 Wien,
    stattfindenden

    69. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

    Tagesordnung:

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
    Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
    Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2012, des Vorschlags für die
    Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das
    Geschäftsjahr 2012

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2012
    ausgewiesenen Bilanzgewinnes

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2012

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2012

    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

    6. Wahl von 3 Personen in den Aufsichtsrat

    7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
    Geschäftsjahr 2013

    Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108
    Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)

    Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen
    für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
    sind folgende Unterlagen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
    sohin ab dem 03.04.2013, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.lenzing.com Hauptversammlung 2013 abrufbar.

    Jahresabschluss mit Lagebericht,
    Corporate-Governance-Bericht,
    Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    Vorschlag für die Gewinnverwendung,
    Bericht des Aufsichtsrates,

    jeweils für das Geschäftsjahr 2012;

    Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 7.,
    Zu Tagesordnungspunkt 6.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl
    in den Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.

    Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf
    Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
    Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
    (§ 106 Z 5 AktG)

    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von
    Hundert des Grundkapitals erreichen, in Textform (§ 13 Abs 2 AktG)
    verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
    gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
    Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
    beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das
    Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
    der Hauptversammlung, sohin spätestens am 03.04.2013, zugehen.

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
    Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
    der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
    übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
    Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
    einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates
    auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
    Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
    siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
    15.04.2013, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
    Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
    Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
    Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
    geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
    Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
    sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
    Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
    sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
    einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
    oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
    werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
    Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
    Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

    Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
    Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
    Textform an die Gesellschaft zu richten.

    Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der
    vorstehenden Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
    die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Rechte der
    Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
    Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn durch die
    Depotbestätigung der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
    relevanten Zeitraum erbracht wird. Soll durch die Depotbestätigung
    der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt
    werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
    nicht älter als sieben Tage sein.

    Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre,
    insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der
    Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2013.

    Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und
    Fragen sind an die Gesellschaft ausschließlich per Post oder per
    Boten (Lenzing AG, Werkstrasse 2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0)
    7672/918-2713) oder per E- Mail (Hauptversammlung_2013@lenzing.com;
    wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
    anzuschließen ist) zu Handen von Mag. Angelika Guldt zu übermitteln.

    Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
    Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

    Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
    der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im
    Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem
    Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
    Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
    Sonntag, dem 14.04.2013, 24:00 Uhr (MESZ).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
    diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der
    Gesellschaft nachweist.

    Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
    depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
    Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
    Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
    auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
    AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in
    deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

    Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch
    Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
    Hauptversammlung, sohin am 19.04.2013, ausschließlich an eine der
    folgenden Adressen: per Post oder per Boten (Oesterreichische
    Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 1, Strauchgasse
    1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per
    E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at) zugegangen sein.

    Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
    Depotbestätigungen entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über
    ein international verbreitetes, besonders gesichertes
    Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT) dessen Teilnehmer
    eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.

    Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die
    Teilnahme an der Hauptversammlung finden sich auch auf der
    Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2013.

    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§
    106 Z 8 AktG)

    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
    ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
    Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an
    der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der
    Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
    des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
    Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
    Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
    Tagesordnungspunkten erteilt hat.

    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die
    Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem
    depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
    genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
    abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Erteilung einer
    Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft
    www.lenzing.com unter Hauptversammlung 2013 zur Verfügung gestellte
    Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht
    ermöglicht, verwendet werden.

    Die Vollmacht muss spätestens am 23.04.2013 um 15.00 Uhr (MESZ)
    ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per
    Post oder Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV
    Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per
    Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail
    (hv.anmeldung-1@oekb.at; wobei die Vollmacht in Textform,
    beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist). Die Vollmacht
    wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. 

    Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der
    Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben
    werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
    Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der
    Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden Adressen
    bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.

    Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht
    persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen,
    steht die Möglichkeit der Vertretung durch Herrn Dr. Michael Knap vom
    Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur
    Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Herr Dr.
    Michael Knap das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich
    auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär
    erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Es
    ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter
    bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter
    bestellen. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist
    auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com
    Hauptversammlung 2013 ein spezielles Vollmachtsformular (nur in
    deutscher Fassung) abrufbar. Die Herrn Dr. Knap erteilte Vollmacht
    muss spätestens am 23.04.2013 um 15.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an
    eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per Post oder Boten
    (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation
    Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43
    (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at; wobei die
    Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
    anzuschließen ist). Die Vollmacht wird von der Gesellschaft
    aufbewahrt werden.

    Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Herrn Dr.
    Michael Knap finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
    www.lenzing.com Hauptversammlung 2013. Darüber hinaus besteht die
    Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
    unter Tel.: +43 (0)1 8763343-0, per Fax: +43 (0) 1 8763343-39 oder
    E-Mail: michael.knap@iva.or.at.

    Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
    Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3
    zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
    besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen
    Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.

    Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
    Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)

    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
    Grundkapital der Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist eingeteilt in
    26.550.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
    ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
    der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im
    Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
    beträgt daher 26.550.000.

    Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 24. April 2013 um 10.45
    Uhr (MESZ).

    Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
    Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
    Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
    vorzulegen. Wir ersuchen die Aktionäre bzw. ihre Vertreter, in ihre
    Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die
    nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.

    Lenzing, im März 2013
    Der Vorstand

    Rückfragehinweis:
    Lenzing AG
    Mag. Angelika Guldt
    Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
    Fax: +43 (0) 07672-96301
    mailto:a.guldt@lenzing.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    ——————————————————————————–

    Emittent: Lenzing AG

    A-A-4860 Lenzing
    Telefon: +43 7672-701-0
    FAX: +43 7672-96301
    Email: a.guldt@lenzing.com
    WWW: http://www.lenzing.com
    Branche: Chemie
    ISIN: AT0000644505
    Indizes: WBI, ATX, Prime Market
    Börsen: Freiverkehr: Berlin, Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch

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