Ab 1. Januar 2025 müssen alle gefährlichen Gemische, die unter Artikel 45 fallen, nach Anhang VIII der CLP-Verordnung gemeldet worden sein. Nach Artikel 45 der CLP-Verordnung sind Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, seit dem 1. Januar 2021 verpfli...