Die neue EU Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU muss bis zum Mai 2016 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für Zigaretten und Rolltabaken ist u. a. ein Verbot charakteristischer Aromen, wie beispielsweise Menthol, Nelken, Vanille oder verschiedene Fruchtgeschmäcke vorgesehen...